Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Haushaltsmittel können derzeit keine neuen Anträge für das Sonderprogramm Stadt und Land mehr angenommen werden.
Derzeit befindet sich das Land Niedersachsen zusammen mit anderen Bundesländern in Gesprächen mit dem Bund, hinsichtlich einer Verlängerung des Förderprogramms, sowie der Bereitstellung neuer Haushaltsmittel. Sobald wieder Mittel für das Förderprogramm zur Verfügung stehen sollten, erfahren Sie es an dieser Stelle und über unseren Newsletter. Bereits gestellte Anträge werden zurzeit noch bearbeitet und erhalten eine separate Antwort.
Aktuell keine Antragstellung möglich!
Auf einen Blick
Ziel des Förderprogramms ist der Ausbau eines sicheren und attraktiven Radverkehrssystems. Durch die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Bedingungen im Straßenverfahr soll sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und somit ein Betrag zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität geleistet werden.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Bundes
- Förderung in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Bei finanzschwachen Kommunen beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Neu-, Um- und Ausbau von straßenbegleitenden, vom Kfz-Verkehr möglichst getrennten bzw. eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und -zonen, Radwegebrücken und -unterführungen, verkehrstechnische Ausstattung, die Optimierung von Knotenpunkten für den Radverkehr sowie Fahrradstellanlagen
- Neu-, Um- und Ausbau von Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder
- Betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr
- Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte, sofern hieraus die Umsetzung von min. einer investiven Maßnahme gefördert wird
Wen fördern wir
- Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise in Niedersachsen sowie die Region Hannover
Unsere Förderleistungen
- Planung und Umsetzung der Investition erfolgt im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes, mindestens aber eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Bei finanzschwachen Kommunen beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 10.000 Euro; bei Investitionen von mehr als 100.000 Euro sind Sicherheitsaudits inklusive Stellungnahmen vorzulegen
- Maximale Förderhöhe 10 Millionen Euro
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.