Das Darlehen wird nicht direkt von der NBank an den Darlehensnehmer gewährt, sondern ausschließlich über die Hausbank. Das Institut leitet das Darlehen durch und übernimmt die Haftung in Höhe eines Anteils von 20 %. Der Antrag muss daher bei der Hausbank gestellt werden; die Hausbank ist frei zu wählen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbanken:
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das ist bereits der Fall, wenn der Hausbank ein hinreichend konkretisierter, formloser Antrag vorliegt oder wenn ein konkretes Finanzierungsgespräch (hinsichtlich dieses Darlehens) aktenkundig ist.
- Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn des Vorhabens bei der NBank vorliegen.
- Werden für das Investitionsvorhaben andere als im Antrag genannte öffentliche Finanzierungshilfen beantragt oder bewilligt, muss dies der NBank unverzüglich mitgeteilt werden.