Messeförderung - Gemeinschaftsstände Inland und Ausland

Detailinformationen zu den geplanten Messen 2027

Derzeit plant das Land Niedersachsen unter der Federführung des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) im Rahmen der Hannover Messe 2027 vom 05.04. bis zum 08.04.2027 einen Gemeinschaftsstand mit dem Thema „Energie/Industrial Supply“ und einen Gemeinschaftsstand mit dem Thema „Digitalisierung“.

Die Anträge Messeförderung Gemeinschaftsstand Organisierende nebst Unterlagen für die Hannover Messe 2027 für das Thema „Digitalisierung“ und für das Thema „Energie/Industrial Supply“ sind schriftlich bis zum 14.08.2026 einzureichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den im Downloadbereich hinterlegten Detailinformationen Hannover Messe 2027 Digitalisierung und Energy Industrial Supply.

Bezüglich der DSEI 2027 ist die Entscheidung gefallen. Die Firma FAIRworldwide GmbH wird als Organisator den Gemeinschaftsstand für das Land Niedersachsen betreuen. Wenn Sie sich als Teilnehmende/r an dem Gemeinschaftsstand beteiligen möchten, dann wenden Sie sich bitte an die Firma
FAIRworldwide Messe- und Veranstaltungsmanagement GmbH, Herrmann-Köhl-Str. 7, 28199 Bremen. Ansprechpartnerin ist Frau Alewelt, Telefon: 0421 98995001, Online: www.fairworldwide.com

Auf einen Blick

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Freiberufler können Sie Ihre Exportaktivitäten gezielt ausbauen, indem Sie an nationalen und internationalen Leitmessen teilnehmen und neue Absatzmärkte erschließen. Die Messeförderung für Gemeinschaftsstände unterstützt Sie dabei, die Kosten und Risiken einer Beteiligung zu reduzieren und bestehende größenbedingte Wettbewerbsnachteile auszugleichen.

  • Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Messebeteiligung bis zu 15.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Organisation und Betrieb von Gemeinschaftsständen des Landes Niedersachsen mit mindestens zehn niedersächsischen Unternehmen
  • Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen anderer Anbieterinnen und Anbieter, soweit diese nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert werden
  • Für 2026 und 2027 sind zurzeit vom Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) folgende Messen und Schwerpunktthemen zum Antragsverfahren vorgesehen:
    • Hannover-Messe 2027 vom 05.04. bis zum 08.04.2027
      • Stand "Digitalisierung"
      • Stand Energie/Industrial Supply
    • Defence & Security Equipment International Germany (DSEI) 2027 vom 09.03. bis zum 12.03.2027
    • Internationale Zuliefererbörse (IZB) vom 27.10. bis zum 29.10.2026

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Freiberufler

Unsere Förderleistungen

  • Messebeteiligungen Gemeinschaftsstand Inland: maximal 80% der förderfähigen Ausgaben für ein KMU, höchstens 13.500 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 15.000 Euro
  • Bei der Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand des MW im Ausland beträgt die Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro bei Messen innerhalb der EU und 8.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern.

Für Organisatoren/Organisatorinnen:

  • Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen Ausgaben

Für Teilnehmende:

  • Für Messebeteiligungen auf Gemeinschaftsständen im In- und Ausland können Teilnehmende die Förderung insgesamt zwei Mal in Anspruch nehmen
  • Die Organisatorin und der Organisator ist verpflichtet, die Ausstellerinnen und Aussteller zu beraten und zu betreuen. Dies gilt für die Dauer der Messe, als auch für Vor- und Nachbereitungsphasen.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Messeförderung Gemeinschaftsstände können Teilnehmende unter Verwendung der folgenden Vordrucke direkt bei den Organisierenden des jeweiligen Gemeinschaftsstandes stellen. Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung.

Antrag ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag "Messeförderung Gemeinschaftsstand (Teilnehmende)" sorgfältig aus.

Antrag einreichen

Reichen Sie Ihren Antrag beim jeweiligen Organisatorin und Organisator des Messestandes ein.

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • HRA-Auszug oder Gewerbeanmeldung
  • nur bei Freiberuflichen Personen: Steuernummer durch Nachweis des Finanzamtes

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Gut zu wissen

AUMA Verband der deutschen Messewirtschaft - Katalog für förderfähige Messen

Projektstart: Was ist erlaubt?
Für Förderanträge, die nach dem 1.1.2026 gestellt wurden, ist ein Start ab Antragseingang bei der NBank möglich, sofern die Projektausgaben unter 100.000 Euro liegen. Alle anderen Projekte dürfen erst nach Förderzusage oder nach schriftlicher Genehmigung für den vorzeitigen Beginn starten.

Wichtig:
Sie starten immer auf eigenes Risiko – ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Sie sind nicht sicher, welche Regelung für Ihren Antrag gilt? Dann wenden Sie sich an die Beratung.

Downloads

Unsere Formulare werden in Ihrem Browser nicht angezeigt?

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie „Ziel speichern unter…“ bzw. "Link speichern unter..." und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader.

Adobe Acrobat Reader

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Anja Wode

Anja Wode

Förderberatung

Diesen Beitrag teilen: