Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland

Letzter Antragsstichtag & Fördercheck

Der letzte Antragsstichtag für dieses Programm ist der 30.11.2025. Anträge für Messen im Jahr 2026 können aktuell noch nicht gestellt werden.

Mit dem Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.

Auf einen Blick

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Freiberufler Ihre Exportorientierung steigern wollen, können Sie über inter-nationale Leitmessen im Inland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände können Sie die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung reduzieren und so betriebsgrößen-spezifische Nachteile ausgleichen.

  • Teilnahme an Messen in Inland und Ausland
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Messebeteiligung bis zu 4.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Teilnahme an Messen im Inland und Ausland
  • Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Bauen (Inland) bzw. die öffentliche Hand (Ausland) nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist

Das fördern wir nicht

  • Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Freiberufler

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro
  • Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Auslandsmessen innerhalb der EU und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern

Unsere Bedingungen:

  • Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung bei uns eingegangen sein. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid bzw. eine Förderfähigkeitsbescheinigung zugegangen ist.
  • Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.
  • Eine Förderung im Inland ist einmalig.
  • Ein Aussteller/eine Ausstellerin darf insgesamt zwei Mal die Förderung für dieTeilnahme an einer bestimmten Messe im Ausland in Anspruch nehmen

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Reichen Sie den Antrag zusätzlich im Original postalisch bei uns ein.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • De-Minimis-Erklärung
  • KMU-Definition
  • HRA-Auszug oder Gewerbeanmeldung
  • nur bei Freiberufler: Steuernummer durch Nachweis des Finanzamtes
  • Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland und Belarus

Beantragen Sie Ihre Förderung

Senden Sie Ihren Antrag inklusive aller zusätzlichen Dokumente online ab und schicken Sie die vollständigen und unterschriebenen Unterlagen zusätzlich im Original unterschrieben an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Der Antrag gilt erst dann als gestellt und wird von uns bearbeitet, wenn er uns im Original in der von Ihnen unterschriebenen Fassung vorliegt. Das Hochladen im Kundenportal reicht dazu nicht aus, da wir Ihre Unterschrift im Original benötigen. In Bezug auf etwaige Fristen gilt der Eingangsstempel der NBank.

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragsstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.

Gut zu wissen

Enterprise Europe Network Niedersachsen - Partner für Innovation, Technologie und neue Märkte

AUMA Verband der deutschen Messewirtschaft - Katalog für förderfähige Messen

Downloads

Unsere Formulare werden in Ihrem Browser nicht angezeigt?

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie „Ziel speichern unter…“ bzw. "Link speichern unter..." und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader.

Adobe Acrobat Reader

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: