Inklusionsbetriebe

Landkarte Inklusionsgeschehen in Niedersachsen

Die Landkarte soll Transparenz zum Thema „Inklusion behinderter Menschen am Arbeitsplatz“ schaffen und die verschiedenen Akteure in Niedersachsen mit ihren jeweiligen Funktionen darstellen. Die Landkarte soll eine bessere Vernetzung der verschiedenen Institutionen ermöglichen. Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende mit einer Schwerbehinderung können herausfinden, an wen sie sich bei Fragen zur Inklusion wenden können. Darüber hinaus sind alle Unternehmen in Niedersachsen aufgeführt, die bereits mit gutem Beispiel als „Inklusionsbetrieb“ vorangehen.

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Auf einen Blick

Wenn Sie mit der Gründung bzw. Erweiterung Ihres Unternehmens für schwerbehinderte Menschen neue Arbeitsplätze schaffen wollen, könnte die Förderung als Inklusionsbetrieb für Sie interessant sein. Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

  • Neugründung oder Erweiterung eines bestehenden Unternehmens
  • 30% bis 50% der Beschäftigten sind schwerbehindert
  • Investitionskostenzuschuss für Arbeitsplätze der Zielgruppe
  • Personalkostenzuschuss bis zu 35%
  • Pauschale für besonderen Aufwand

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Neugründung oder Erweiterung eines bestehenden Unternehmens
  • Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung der schwerbehinderten Beschäftigten
  • Personalkostenzuschuss von max. 35% des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten
  • Pauschale für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten

Wen fördern wir

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

  • Mindestens 30% bis maximal 50% der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein

Voraussetzungen

  • Gefördert werden nur Inklusionsbetriebe, die eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten lassen

So läuft der Antrag

Den formlosen Antrag auf Förderung eines Inklusionsbetriebes stellen Sie bitte beim Integrationsamt. Hierfür reicht zunächst eine Kurzbeschreibung Ihres Vorhabens. Das Integrationsamt informiert Sie über Details der Förderung und notwendigen Unterlagen, die für den endgültigen Antrag vorzulegen sind. Ihr Antrag wird bei Übereinstimmung mit den Fördervorgaben zur betriebswirtschaftlichen Prüfung und Beratung an die NBank weitergegeben.

Unter Downloads finden Sie folgende weitere wichtige Dokumente:

  • Informationen über Inklusionsbetriebe
  • Liste der Inklusionsbetriebe in Niedersachsen

Telefonische Auskünfte erteilen im Integrationsamt

Herr Gollnick
Telefon: 05121304 - 372

Frau Blödorn
Telefon: 05121304 - 782

Frau Münsch
Telefon: 05121304 - 419

Frau Zimmer
Telefon: 05121304 - 304

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Integrationsamt -
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim

Oder per E-Mail an das Postfach: integrationsamt@ls.niedersachsen.de

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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