Auf einen Blick
Wenn Sie mit der Gründung bzw. Erweiterung Ihres Unternehmens für schwerbehinderte Menschen neue Arbeitsplätze schaffen wollen, könnte die Förderung als Inklusionsbetrieb für Sie interessant sein. Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
- Neugründung oder Erweiterung eines bestehenden Unternehmens
- 30% bis 50% der Beschäftigten sind schwerbehindert
- Investitionskostenzuschuss für Arbeitsplätze der Zielgruppe
- Personalkostenzuschuss bis zu 35%
- Pauschale für besonderen Aufwand
Was fördern wir
Das fördern wir
- Neugründung oder Erweiterung eines bestehenden Unternehmens
- Investitionskosten für die Arbeitsplatzausstattung der schwerbehinderten Beschäftigten
- Personalkostenzuschuss von max. 35% des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten
- Pauschale für den besonderen Aufwand der schwerbehinderten Beschäftigten
Wen fördern wir
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
- Mindestens 30% bis maximal 50% der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein
Voraussetzungen
- Gefördert werden nur Inklusionsbetriebe, die eine nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit erwarten lassen