Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Antragstellung nur noch bis zum 31.05.2023 möglich ist.
Projektbeginn kann nur noch der 01.07.2023 sein.
Voraussichtlich ab dem 01.07.2023 besteht die Möglichkeit über das neue Kundenportal Anträge für die neue Richtlinie des Gründungsstipendiums mit Projektbeginn 01.08.2023 zu stellen.
Bitte reichen Sie auch weiterhin, die Zwischenbescheinigung und die Unterlagen zum Abschlussbericht bitte per Post und per E-Mail an den jeweiligen Sachbearbeitenden ein. Für die Zwischenbescheinigung und den Abschlussbericht sind die hier auf unserer Internetseite zum Gründungsstipendium bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Ihre NBank.
Informationen zur Richtlinie!
Auf einen Blick
Sie haben eine innovative, digitale oder wissensorientierte Idee, möchten in Niedersachsen gründen, doch Ihnen fehlen die finanziellen Mittel? Das Gründungsstipendium unterstützt Sie in der Pre-Seed und Seed-Phase.
- Zuschuss bis zu 2000 Euro monatlich
- Förderung von Existenzgründungen von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmensideen in Niedersachsen
- Abdeckung des Lebensunterhalts der Gründenden und Gründungskosten
- Nach der Antragstellung kann zeitnah (nach Erhalt der Förderfähigkeitsbescheinigung) mit dem Vorhaben begonnen werden
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Bei dem Gründungsstipendium handelt es sich um ein Stipendium zur Förderung der Lebenserhaltungskosten von Gründerinnen und Gründern in Niedersachsen.
Das fördern wir
- Den Lebensunterhalt des Stipendiaten oder der Stipendiatin und Ausgaben rund um die Gründung
Wen fördern wir
- Natürliche Personen ab 18 Jahren
- Einzelpersonen, die ein Unternehmen in Niedersachsen gründen möchten
- Ein Team, von dem bis zu drei Personen einen eigenständigen Antrag mit Bezug zu den weiteren Anträgen eines Teams stellen können
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- 2000 Euro monatlich für Gründer/innen mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung
- 1000 Euro monatlich für Gründer/innen während des Studiums, in Ausbildung, bzw. ohne einen Abschluss
- Zuschuss für maximal acht Monate
Unsere Bedingungen:
- Der Antragstellende muss seinen Wohnsitz sowie die (zukünftige) Betriebsstätte in Niedersachsen haben
- Eine zeitgleiche Kombination des Stipendiums mit anderen Stipendien (insbesondere EXIST-Gründungsstipendium) bzw. einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit von durchschnittlich mehr als fünf Stunden wöchentlich oder einer anderen öffentlichen Leistung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes ist ausgeschlossen
- Begleitung der Gründung im Förderzeitraum durch eine „begleitende Einrichtung“, also eine Hochschule, ein Start-up-Zentrum, eine Forschungseinrichtung oder einen sonstigen Accelerator