Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen.
- Energetische Modernisierung
- Nichtrückzahlbarer Zuschuss
- Umsetzung von Investitionen in die energetische Modernisierung trotz der Krise durch die COVID-19-Pandemie
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 55
- Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70
Wen fördern wir
Investoren, die Mietwohnungen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt wurden, energetisch modernisieren.
Unsere Förderleistungen
Zuschusshöhe
Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 55:
- Mietwohnraum für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
… 40% der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 48.000 Euro je Wohneinheit - Mietwohnraum für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
... 35% der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 42.000 Euro je Wohneinheit
Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70:
- Mietwohnraum für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
… 25 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 30.000 Euro je Wohneinheit, - Mietwohnraum für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
... 20 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 24.000 Euro je Wohneinheit.
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung
Wohnraumförderstellen
Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.