Digitalbonus.Niedersachsen - innovativ

Hinweise

Vorab empfehlen wir Ihnen den Fördercheck durchzuführen. So können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie die zentralen Förderbedingungen erfüllen. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.

Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zur Finanzierung und zum Errechnen der beantragten Förderung.

Gemeinsam mit der NBank bietet die Niedersachsen.next Digitalagentur zum Start des Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ Info-Sessions für Multiplikatoren und Unternehmen an. Darin wird das Förderprogramm vorgestellt und der Antragsprozess skizziert. Zusätzlich werden Projekte vorgestellt, die aus dem erfolgreichen ersten Digitalbonus hervorgegangen sind. Anschließend haben die Teilnehmenden Zeit für Fragen.

Die Info-Sessions dauern rund eine Stunde. Die Termine werden hier veröffentlicht.

Auf einen Blick

Das Ziel des Förderprogramms Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist die Förderung innovativer Digitalisierungsprojekte, die sich durch ihre innovative Ausrichtung auszeichnen und anderen Unternehmen als Beispiel dienen könnten.

Zur Beurteilung des innovativen Charakters eines Projektes blicken wir nicht nur auf eine Branche, vielmehr betrachten wir die allgemeine Verbreitung von vergleichbaren digitalen Systemen und wie lange diese Systeme bereits eingesetzt werden.

Voraussetzung für die Förderung ist eine bereits fortgeschrittene Digitalisierung im Betrieb, auf der mit dem innovativen Digitalisierungsvorhaben, gefördert durch den Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ, aufgesetzt werden kann.

Investitionen, die lediglich dazu dienen, den aktuellen, bereits verbreiteten Stand der Digitalisierung zu erreichen, sind dabei nicht innovativ und daher mit dem neuen Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ grundsätzlich nicht förderfähig.

Weitere Informationen und Beispiele für innovative Projekte finden Sie im Downloadbereich.

Sie wollen mehr über das Förderprogramm erfahren? Weitere Informationen erhalten Sie in der Produktinformation.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • 1. Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  • 2. Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit
  • Eine Förderung nach 2. ist jedoch nur in Kombination mit einer Förderung nach 1. zulässig

Das fördern wir nicht

  • Anschaffungen einer IKT-Grundausstattung
  • Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs
  • Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen, wenn sie nicht zu einem deutlichen Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen führen und keinen hohen Innovationsgehalt aufweisen oder nicht zur Verbesserung der IT-Sicherheit führen

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
  • Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro

Unsere Bedingungen:

  • Kriterien Förderwürdigkeit Anhand des folgenden Kriterienkatalogs prüfen wir Ihre Förderwürdigkeit:
    • 1. den Digitalisierungsgrad im Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung (wie steht das Unternehmen im Moment da, welche Technologien werden genutzt, gibt es eine Digitalisierungsstrategie etc.)
    • 2. die erwarteten Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die innerbetrieblichen Ressourcen (Kosten-/Zeiteinsparung, Vereinfachung von Abläufen, Steigerung der Wertschöpfung, Umsatzsteigerung, Produktivitätssteigerung)
    • 3. die erwarteten Auswirkungen auf das Unternehmen (innovative Produktentwicklung, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Steigerung des Digitalisierungsgrads, Innovationsfähigkeit, Entwicklung eines neuen Geschäftsmodels)
    • 4. der besondere Innovationsgehalt der Maßnahme (Einsatz neuer Technologien, Nutzung von KI, Prozess- und Organisationsinnovationen, innovativer Lösungsansatz)

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser neues Kundenportal unter portal.nbank.de. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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