Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Hinweis zur Antragsstellung

Die Aufstiegsfortbildungsprämie wurde verlängert bis zum 31.12.2027.

Auf einen Blick

Sie haben Ihre Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann belohnen Sie sich dafür mit einer Prämie in Höhe von 4.000 Euro.

  • Prämie in Höhe von 4.000 Euro für erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungsprüfungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2027
  • Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Erfolgreiche Abschlüsse im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), welche zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2027 bestanden wurden. Maßgeblich ist das Datum des Abschlusszeugnisses.

Wen fördern wir

Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Abschlusszeugnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen haben.

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbare Prämie (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch) in Höhe von 4.000 Euro
  • Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt
  • Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Bremischen Landeshaushalt zur Verfügung stehen

Unsere Bedingungen:

  • Erfolgreiche Aufstiegsfortbildungsprüfung
  • Die Prämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gewährt, die ihre Prüfung erfolgreich zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2027 bestanden haben. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach insgesamt bestandener Prüfung (Datum des Abschlusszeugnisses) gestellt werden (Ausschlussfrist), jedoch spätestens am 31.12.2027.
  • Der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der antragstellenden Person muss seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen liegen (zu Belegen durch eine erweiterte Meldbescheiningung oder Bescheinigung des Arbeitgebers)
  • Es muss das Prüfungszeugnis über die bestandene Prüfung beigefügt werden

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag für die Aufstiegsfortbildungsprämie stellen Sie bitte nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung über das Kundenportal der NBank. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Zusätzlich benötigte Dokumente in elektronischer Form (z. B. PDF/GIF)

  • Prüfungszeugnis über die bestandene Aufstiegsfortbildungsprüfung
  • Erweiterte Meldebescheinigung (bei Hauptwohnsitz in Bremen). Die Bescheinigung darf nicht älter sein als das Prüfungszeugnis

oder

  • Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (bei Hauptwohnsitz außerhalb Bremens). Dazu ist die auf der Homepage der NBank hinterlegte Vorlage zu nutzen. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als das Prüfungszeugnis.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen ausschließlich in elektronischer Form über das Kundenportal ab.

Diese Richtlinie trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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