Aufstiegs-BAföG

Hinweis zur Online-Antragsstellung

Bitte stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich online über AFBG Digital. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Erforderliche Unterlagen können Sie direkt hochladen oder später digital nachreichen.

Zum Online-Antrag

Nutzten Sie auch die AFBG Digital Companion App zur erleichterten Antragstellung: Sie können Nachweise per Smartphone scannen und digital einreichen. Gleichzeitig bleiben Sie mit Statusmeldungen, Fristen und wichtigen Informationen zu Ihrem Antrag immer auf dem Laufenden.

Für die Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto. Unterstützung bei der digitalen Antragstellung erhalten Sie über die kostenfreie Hotline: 0800 19 19 19 4.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Antragsweg finden Sie auf dieser Förderprogrammseite unter "So läuft der Antrag".

Auf einen Blick

Sie wollen sich fortbilden? Egal ob Meister/in, Erzieher/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in, das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ (kurz: AFBG) unterstützt Sie dabeibei Ihrer Fortbildung.
Das „Aufstiegs-BAföG“ erfasst alle Berufsbereiche, unabhängig von der Form der Aufstiegsfortbildung. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft

  • Monatliche Unterhaltsbeiträge als Vollzuschuss (nur Vollzeitmaßnahmen)
  • Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bestehend aus Zuschuss und Darlehen
  • Anteiliger oder vollständiger Erlass des Darlehens möglich
  • Zusätzliche Entlastung in Form der Förderung von Kinderbetreunngszuschüssen für Alleinerziehende

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit- und in Teilzeitform (berufsbegleitend), die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, entsprechenden landes- oder bundesrechtlichen Regelungen vorbereiten oder als Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) abgeschlossen werden.

  • Gefördert werden berufliche Aufstiegsfortbildungen aufsteigend auf jeder Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung:
    - Erste Fortbildungsstufe: geprüfter Berufsspezialist/geprüfte Berufsspezialistin (Deutscher Qualifikationsrahmen - DQR Stufe 5)
    - Zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional (DQR 6)
    - Dritte Fortbildungsstufe: Master Professional (DQR 7)

  • Bei den neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional handelt es sich nicht um die gleichartig bezeichneten akademischen Hochschulabschlüsse.

Das fördern wir nicht

  • den Erwerb von Hochschulabschlüssen
  • Umschulungen auf Ausbildungsniveau
  • schulische Berufsausbildungen (Assistenten)
  • einfache Zertifikatslehrgänge

Wen fördern wir

Personen, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen. Dazu gehören z. B. Erzieher/-innen, Fahrlehrer/-innen, Meister/-innen, Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, Techniker/-innen, Fachkaufleute, Fachwirte/-innenoder Betriebswirte/-innen.

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Maßnahmebeitrag bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis maximal 15.000 Euro
  • Erstellung der fachpraktischen Arbeit des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende: Für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro monatlich pro Kind, unabhängig von der Lehrgangsform
  • Unterhaltsbeitrag: Teilnehmende an Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der sich an der Familiengröße orientiert. Die monatlichen Bedarfssätze sind:
    - für Ledige ohne Kind: 882 Euro
    - für Verheiratete ohne Kind: 1.117 Euro
    - für jedes Kind: 235 Euro
    Bei Zahlung von Kranken- bzw. Pflegeversicherungsbeiträgen erhöht sich der Unterhaltsbeitrag in der Regel um 137 Euro.

Unsere Bedingungen:

  • Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen
  • Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden, auf der ersten möglichen Fortbildungsstufe (DQR 5) mindestens 200 Unterrichtsstunden
  • Lehrveranstaltungen in Vollzeit finden wöchentlich an vier Werktagen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden statt, schließen innerhalb von 36 Monaten ab und sind maximal für 24 Monate förderfähig
  • Bei Lehrveranstaltungen in Teilzeit finden im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat statt und die Teilzeitmaßnahme schließt innerhalb von 48 Monaten ab
  • Die Förderung ist zweckgebunden und setzt eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 70 % der Unterrichtsstunden) voraus

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf „Aufstiegs-BAföG“ können Sie direkt online ausfüllen.

Wichtige Hinweise vorab

  • Bitte wenden Sie sich möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme an uns. So sind die Unterlagen aktuell und die Bearbeitung kann in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden.

  • Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden.

  • Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend bewilligt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.

Digitale Antragsstellung

Das bundeseinheitliche Antragsportal „AFBG Digital“ kann nur mit dem Online-Ausweis oder der EU-Identität genutzt werden.

Schritt 1:

  • Für die Nutzung von AFBG Digital benötigen Sie ein BundID-Konto mit dem Online-Personalausweis, einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder der EU-Identität.
  • Sofern Sie noch kein Konto bei BundID besitzen, können Sie dieses unter BundID-Konto erstellen.

Beachten Sie, dass dazu die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein muss. Bei Fragen oder Problemen rund um das Thema Online-Ausweis bitten wir Sie, sich an Ihre Meldebehörde zu wenden.

Schritt 2:

Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. In der digitalen Antragstellung können Sie Unterlagen und Nachweise sofort hochladen oder später ebenfalls digital nachreichen. Das digitale Antragsverfahren finden Sie auf der Webseite:
www.afbg-digital.de

Kostenfreie technische Service-Hotline zu AFBG-Digital
0800 - 19 19 19 4

Antragstellung leicht gemacht - mit der offiziellen AFBG Digital Companion App!
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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Beratung Aufstiegs-BAföG

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