
Die USA sind ein lukrativer Markt für innovative Produkte und Geschäftsmodelle sowie für Wagniskapital. Die USA bieten daher besondere Chancen auch für niedersächsische Start-ups. Aber wie können junge Start-ups erfolgreich in den USA landen bzw. Investorenkontakte knüpfen? Welche Do‘s und Don´ts gilt es zu beachten? Wer öffnet konkrete Türen?
Hierzu gibt die Deutsch-Amerikanische Handelskammer mit Sitz in New York (GACCNY) konkrete Hilfestellung mit dem STEP USA-Programm!
Die NBank fördert im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung im Rahmen der Landesinitiative Niedersachsen.next Startup die Teilnahme von 5 niedersächsischen Start-ups am STEP USA Niedersachsen/Hessen-Programm vom 3. bis 6. November 2025 in New York City, USA.
Details zum Programm:
Bewerben Sie sich jetzt für das 4-tägige STEP USA-Programm, welches von der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York City / German American Chamber of Commerce Inc. (GACCNY) in diesem Jahr erstmals als spezifisches Niedersachsen/Hessen-Programm durchgeführt wird. Dort erhalten Sie einen faszinierenden Einblick in das dynamische US-amerikanische Start-up-Ökosystem und die Gelegenheit sich mit passenden US-Venture Capital Investoren, US-Kunden und US-Expertinnen und Experten zu vernetzen.
STEP USA ist ein Start-up-Reiseprogramm der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer, welches deutschen Start-ups den Markteintritt in die USA erleichtert. Es wurde bislang 53x veranstaltet, das Alumni-Netzwerk umfasst mittlerweile 596 Start-ups aus ganz Deutschland, 118 US-Firmengründungen sind daraus hervorgegangen und knapp 68 Start-ups erhielten ein Series A / B Investment in den USA.
Die NBank fördert Ihre Teilnahme durch Übernahme der kompletten Kursgebühren und Programmbestandteile in Höhe von rund 4.000 Euro pro Start-up. Je Start-up dürfen zwei Personen teilnehmen. Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung und sonstige eventuell anfallende Kosten werden nicht übernommen und müssen von den Teilnahmenden selbst getragen werden.
Alle wichtigen Informationen zum STEP USA-Programm inklusive Alumni-Berichten sind zu finden unter https://stepusa.io/
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Start-ups, die
- über ein innovatives Produkt oder Geschäftsmodell verfügen,
- ihren Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben,
- vor dem 1. Januar 2025 gegründet wurden und nicht älter als 7 Jahre sind,
- ein tragfähiges Geschäftsmodell und positive Zukunftsaussichten haben,
- bereits ein marktfähiges Produkt haben und erste Umsätze erzielen (Ausnahmen sind für Life Science Start-ups möglich),
- eine plausible Internationalisierungsstrategie mit Fokus auf die USA verfolgen, die ab 2026/2027 umgesetzt werden soll oder die US-Investoren suchen,
- die Voraussetzungen der De-Minimis-Verordnung erfüllen und
- bislang noch nicht zur Teilnahme am STEP USA-Programm gefördert wurden.
Bewerbungsverfahren – Einzureichen sind:
- ausgefülltes Bewerbungsformular,
- aussagekräftiges Pitchdeck (max. 14 Seiten in deutscher Sprache),
- Lebensläufe der teilnehmenden Personen (jeweils max. 2 Seiten),
- ausgefüllte De-minimis-Erklärung.
Auswahlverfahren:
Sollten insgesamt mehr als 5 Bewerbungen vorliegen, die die o.g. Bewerbungskriterien erfüllen, entscheidet eine Auswahljury auf Grundlage folgender Kriterien:
- plausible Darstellung des Unternehmensfokus im Hinblick auf Markteintritt und/oder Investorensuche in den USA,
- Reifegrad des Start-ups und des Geschäftsmodells,
- Qualität des Pitchdecks,
- Motivation sowie Erforderlichkeit der Teilnahme und
- Eignung der Antragstellenden als „Niedersachsen-Botschafterin“ bzw. „Niedersachsen-Botschafter“.
Bewerbungseinreichung und Bewerbungsfrist:
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail einzureichen unter:
- stepusa@nbank.de
- Betreff "STEP USA 2025 - Bewerbung"
Bewerbungsschluss für das STEP USA Niedersachsen/Hessen-Programm ist Sonntag, 15. Juni 2025 (24:00 Uhr).
Es zählt der Eingangszeitpunkt bei der NBank. Die NBank entscheidet voraussichtlich bis Ende Juni 2025 über die Vergabe der Förderung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.