Brachflächenrevitalisierung: Neuer Antragsstichtag zum 30.11.2025

21.07.2025

Gute Nachrichten für Kommunen und öffentliche Einrichtungen: Für das Förderprogramm zur Brachflächenrevitalisierung wurde ein neuer Antragsstichtag festgelegt.

Eine Antragstellung ist nun wieder bis zum 30.11.2025 möglich. Bitte beachten Sie bei der Projektplanung: Die Umsetzung der geförderten Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2028 abgeschlossen sein.

Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Projektvorhaben noch in den Förderzeitraum passt. Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt beratend zur Seite.

Das fördern wir:

  • Revitalisierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) durch Sanierung zur Beseitigung von Umweltschäden und unter Berücksichtigung der Nachnutzung sowie der biologischen Vielfalt
  • Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten
  • Erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Gebäudeabbrüche soweit die Ausgaben hierfür die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Unsere Förderleistung:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %
  • unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

Brachflächenrevitalisierung

Diese Förderung unterstützt Investierende und Gebietskörperschaften dabei, ihre Vorhaben zur Revitalisierung von verschmutzten Brachflächen in Niedersachsen umzusetzen. Die Vorhaben dienen dem Schutz der Umwelt sowie der Verminderung der Flächeninanspruchnahme. Umweltschäden auf diesen Brachflächen können so trotz eines hohen Sanierungsaufwands beseitigt werden.

Wir sind für Sie da

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

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