Gute Nachrichten für Kommunen und öffentliche Einrichtungen: Für das Förderprogramm zur Brachflächenrevitalisierung wurde ein neuer Antragsstichtag festgelegt.
Eine Antragstellung ist nun wieder bis zum 30.11.2025 möglich. Bitte beachten Sie bei der Projektplanung: Die Umsetzung der geförderten Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2028 abgeschlossen sein.
Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Projektvorhaben noch in den Förderzeitraum passt. Bei Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt beratend zur Seite.
Das fördern wir:
- Revitalisierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) durch Sanierung zur Beseitigung von Umweltschäden und unter Berücksichtigung der Nachnutzung sowie der biologischen Vielfalt
- Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten
- Erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
- Gebäudeabbrüche soweit die Ausgaben hierfür die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Unsere Förderleistung:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank