Aufstiegs-BAföG (für Maßnahmen ab 01.08.2020)

Auf einen Blick

Sie wollen sich fortbilden? Sie streben zum Beispiel einen Meistertitel an, wollen Erzieher/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in werden? Das „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Sie dabei und erfasst alle Berufsbereiche, unabhängig von der Form der Aufstiegsfortbildung.

  • Monatliche Unterhaltsbeiträge als Vollzuschuss (nur Vollzeitmaßnahmen)
  • Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bestehend aus Zuschuss und Darlehen
  • Anteiliger oder vollständiger Erlass des Darlehens möglich
  • Zusätzliche Entlastung in Form der Förderung von Kinderbetreunngszuschüssen für Alleinerziehende

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Aufstiegsfortbildungsförderungen in Vollzeit- und in Teilzeitform (berufsbegleitend), die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, entsprechenden landes- oder bundesrechtlichen Regelungen vorbereiten oder als Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erfolgen.
  • Gefördert werden berufliche Aufstiegsfortbildungen aufsteigend auf jeder Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung:
    ... Erste Fortbildungsstufe: geprüfter Berufsspezialist/geprüfte Berufsspezialistin (Deutscher Qualifikationsrahmen - DQR Stufe 5)
    ... Zweite Fortbildungsstufe: Bachelor Professional (DQR 6)
    ... Dritte Fortbildungsstufe: Master Professional (DQR 7)
  • Bei den neuen Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional handelt es sich nicht um die gleichartig bezeichneten akademischen Hochschulabschlüsse.

Das fördern wir nicht

  • Der Erwerb von Hochschulabschlüssen wird nicht gefördert!

Wen fördern wir

Personen, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen. Dazu gehören z. B. Erzieher/-innen, Fahrlehrer/-innen, Meister/-innen, Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, Techniker/-innen, Fachkaufleute, Fachwirte/-innenoder Betriebswirte/-innen.

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Maßnahmebeitrag bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen in tatsächlicher Höhe (ohne Lehrmittel und Arbeitsmaterialien) bis maximal 15.000 Euro
  • Erstellung der fachpraktischen Arbeit des Meisterstücks bzw. der Prüfungsarbeit bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro
  • Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende: Für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 150 Euro monatlich pro Kind, unabhängig von der Lehrgangsform
  • Unterhaltsbeitrag: Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Dieser besteht aus einem Vollzuschuss, der sich an der Familiengröße orientiert. Die monatlichen Bedarfssätze sind:
    ... für Ledige ohne Kind: 841 Euro
    ... für Verheiratete ohne Kind: 1.076 Euro
    ... für jedes Kind: 235 Euro
  • Förderung der Prüfungsvorbereitungszeit: Auf gesonderten Antrag kann der bereits bewilligte Unterhaltsbeitrag für die Zeit zwischen Lehrgangsende und Prüfung (maximal jedoch für drei Monate) als Darlehen fortgesetzt werden. Die Prüfung muss zum erstmöglichen Zeitpunkt abgelegt werden.

Unsere Bedingungen:

  • Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen
  • Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden, auf der ersten möglichen Fortbildungsstufe (DQR 5) mindestens 200 Unterrichtsstunden
  • Lehrveranstaltungen in Vollzeit finden wöchentlich an vier Werktagen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden statt, schließen innerhalb von 36 Monaten ab und sind maximal für 24 Monate förderfähig
  • Bei Lehrveranstaltungen in Teilzeit finden im Durchschnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden je Monat statt und die Teilzeitmaßnahme schließt innerhalb von 48 Monaten ab
  • Die Förderung ist zweckgebunden und setzt eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 70 % der Unterrichtsstunden) voraus
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf „Aufstiegs-BAföG“ können Sie direkt online ausfüllen.

Wichtige Hinweise vorab

  • Bitte wenden Sie sich möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme an uns. So sind die Unterlagen aktuell und die Bearbeitung kann in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden.
  • Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden.
  • Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend bewilligt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.

Antrag online ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website: www.afbg-digital.de

Beantragen Sie Ihre Förderung

Senden Sie die Antragsunterlagen, die unter Schritt 1 aufgeführt sind, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an uns zurück:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Beratung Aufstiegs-BAföG

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