Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher (ausgelaufen)

Fristverlängerung zur Vorlage des Verwendungsnachweises

Ihnen wurde ein Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms „PV-Batteriespeicher“ bewilligt? Wir möchten Sie auf das nahende Fristende zur Einreichung des notwendigen Verwendungsnachweises am 30.09.2023 erinnern.

Bitte beachten Sie, dass gemäß den aktuellen rechtlichen Bestimmungen Ihr Zuwendungsbescheid widerrufen werden muss, falls der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht wird. Um eine möglichst reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie, den Verwendungsnachweis schnellstmöglich über das alte Kundenportal NBank Kundenportal einzureichen.

Sollten Sie Ihren Antrag zurücknehmen bzw. das Vorhaben nicht mehr verfolgen wollen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an batteriespeicher@nbank.de unter der Nennung Ihrer Antragsnummer mit. Bitte überprüfen Sie mithilfe der hier verlinkten Anleitung Benutzerleitfaden-Kundenportal-Verwendungsnachweis-PV-Batteriespeicher ob Ihr Verwendungsnachweis tatsächlich an uns versendet wurde.

Sollten Sie mehrere Anträge gestellt haben, prüfen Sie dies bitte für jeden einzelnen Antrag. Falls der Status der Unterlagen in der Formular- und Unterlagenübersicht nicht als "versendet" angezeigt wird und der Verwendungsnachweis in der Detailansicht Ihres Antrags in der Tabelle "Bisher erfolgte Bearbeitung" nicht den Status "in Prüfung" hat, müssen Sie den Vorgang erneut überprüfen.

In diesem Fall haben Sie den Verwendungsnachweis noch nicht über das Kundenportal abgesendet und wir können keine Bearbeitung vornehmen. Der Verwendungsnachweis gilt dann als nicht eingereicht.

Falls Sie Hilfe bei der Einreichung des Verwendungsnachweises über das Kundenportal benötigen, können Sie sich gerne an die Förderberatung der NBank wenden. Sie erreichen uns per E-Mail unter beratung@nbank.de oder telefonisch unter 0511-30031-9333. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Auf einen Blick

  • Förderung eines Photovoltaik -Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage
  • Zuschuss bis zu 40 % der Speicherkosten

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit
    ... dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder
    ... mit der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp
  • Neugebaute oder erweitere PV Anlage und Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden

Das fördern wir nicht

  • Eigenbausysteme und Prototypen
  • gebrauchte Systeme
  • Leasingmodelle

Wen fördern wir

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts
  • Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Stiftungen, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften

Unsere Förderleistungen

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems (Großunternehmen bis zu 30%)
  • zusätzlich werden folgende Boni gewährt:
    ... 500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (Ladepunkt ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden)
    ... 800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte PV-Anlagenleistung über 10 kWp liegt
    ... 20 Euro pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen
  • maximale Förderhöhe 50.000 Euro
  • Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt

So läuft der Antrag

Seit dem 07.09.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von einem Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher nicht mehr möglich.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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