Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher (ausgelaufen)

Fristverlängerung zur Vorlage des Verwendungsnachweises

Auf Grund der aktuellen Lage wird die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweise grundsätzlich bis spätestens zum 30.09.2023 verlängert. Dies gilt für noch offenen Projektförderungen dieser Richtlinie. Separate Änderungsanträge bezüglich der Verlängerung des Bewilligungszeitraums müssen nicht gestellt werden.

Detaillierte Anleitungen zur Erstellung eines Verwendungsnachweises

Auf einen Blick

Wenn Sie in eine Batterie für selbst erzeugten Solarstrom investieren wollen und gleichzeitig eine neue PV-Anlage bauen oder eine bestehende erweitern, unterstützt Sie diese Förderung. Ziel der Maßnahmen ist, zu Investitionen in den Ausbau der Solarenergie in Verbindung mithochwertigen Stromspeichern zu motivieren, die Solarenergie in Niedersachsen deutlich voranzubringen und Dachflächen möglichst komplett für die Energiewende nutzbar zu machen.

  • Förderung eines Photovoltaik-Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage
  • Zuschuss bis zu 40% der Speicherkosten

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit
    ... dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder
    ... mit der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp
  • Neugebaute oder erweitere PV Anlage und Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden

Das fördern wir nicht

  • Eigenbausysteme und Prototypen
  • gebrauchte Systeme
  • Leasingmodelle

Wen fördern wir

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts
  • Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Stiftungen, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften

Unsere Förderleistungen

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems (Großunternehmen bis zu 30%)
  • zusätzlich werden folgende Boni gewährt:
    ... 500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (Ladepunkt ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden)
    ... 800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte PV-Anlagenleistung über 10 kWp liegt
    ... 20 Euro pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen
  • maximale Förderhöhe 50.000 Euro
  • Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt

So läuft der Antrag

Seit dem 07.09.2021 ist eine Antragstellung für eine Förderung von einem Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher nicht mehr möglich.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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