Eine Antragsstellung ist bis zum 31. Oktober 2023 möglich.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Sie haben Ihre Meisterprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann lassen Sie sich dafür mit 4.000 Euro belohnen!
- Prämie in Höhe von 4.000 Euro
- Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk zwischen dem 01.09.2017 und dem 31.10.2023
- Die Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Es handelt sich um eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro für die abgeschlossene Meisterprüfung.
Das fördern wir
- Die erfolgreiche Meisterprüfung nach der Handwerksordnung, welche zwischen dem 1. September 2017 und dem 31. Oktober 2023 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses).
Wen fördern wir
Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbare Meisterprämie (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch) in Höhe von 4.000 Euro
- Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen
- Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt.
- Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde.
- Meisterprüfung: Die Prämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung (HwO) gewährt, die Ihre Prüfung erfolgreich zwischen dem 1. September 2017 und dem 31. Oktober 2023 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen ist der 31. Oktober 2023 (Ausschlussfrist).