Die Richtlinie zur Gewährung der Meisterprämie gilt bis zum 31.12.2026. Eine Antragstellung kann voraussichtlich ab dem 20.02.2024 erfolgen.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Sie haben Ihre Meisterprüfung im Handwerk kürzlich erfolgreich absolviert? Dann lassen Sie sich dafür mit 4.000 Euro belohnen!
- Einmalige Prämie von 4.000 Euro pro Person
- Keine Rückzahlung der Prämie erforderlich
- Keine Anrechnung auf Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Es handelt sich um eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro für die abgeschlossene Meisterprüfung.
Das fördern wir
- Die erfolgreiche Meisterprüfung nach der Handwerksordnung mit einem Meisterprüfungszeugnis, welches zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt wurde
Das fördern wir nicht
Meisterabschlüsse außerhalb des Handwerks und andere Fortbildungsabschlüsse
Wen fördern wir
- Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 und Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Einmalige Auszahlung von 4.000 Euro pro Person
Unsere Bedingungen:
- Freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch
- Abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln
- Einmalige Prämie pro Person
- Nicht kombinierbar mit Förderungen anderer Bundesländer
Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.