Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz im Quartier

Hinweis

Bei vorhandener Zusage einer Förderung durch das KfW-Programm KfW 432 („Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“), können Sie einen Antrag stellen.

Bei einem Vorzeitigen Maßnahmebeginn wird die Förderung abgelehnt.

Auf einen Blick

Mit diesem Programm sollen integrierte Quartierskonzepte sowie Sanierungsmanagement in Zusammenhang mit den KfW Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ gefördert werden. Ziel ist den Anteil der teilnehmenden Kommunen aus Niedersachsen insbesondere beim Sanierungsmanagement zu steigern. Dadurch soll eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der Kohlendioxid–Minderung im Quartier zur Erreichung der Klimaschutzziele bewirkt werden.

  • Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Ergänzende Förderung des Eigenanteils als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 15% der förderfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung
  • Kommunen, welche für das Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage vom Land Niedersachsen erhalten oder erhalten haben können bis zu 20 % erhalten.
  • Bei der Förderzusage muss auf Grund der förderfähigen Gesamtausgaben mindestens eine Fördersumme von 2.500 Euro für ein integriertes Quartierskonzept bzw. 15.000 Euro für ein Sanierungsmanagement erreicht werden
  • Ein Vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zur Ablehung der Förderung

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Die Erstellung integrierter Quartierskonzepte (Personal- und Sachausgaben, ggf. für fachkundige Dritte)
  • Personal- und Sachausgaben für das Sanierungsmanagement im Rahmen eines Quartiersmanagements

Wen fördern wir

  • Kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
  • Dritte über Weiterleitunng:
    • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
    • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbesondere Eigentümerstandortgemeinschaften mit mindestens fünf natürlichen Personen als Eigentümerinnen (e.V. oder GbR)

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot

  • nicht rückzahlbarer Zuschussvon von maximal 15% bzw. 20% der förderfähigen Ausgaben

Unsere Bedingungen

  • Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung durch das Land Niedersachsen ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides der KfW zum Förderungsprogramm KfW 432 („Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“)
  • Bei einer Weiterleitung der Fördermittel an Dritte müssen die Vorgaben der De-Minimis-Verordnung beachtet werden.

So läuft der Antrag

Voraussetzung für eine Förderung

Um eine Förderung durch die NBank zu erhalten, muss eine Bewilligung zur Förderung „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ vorliegen.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor der eigentlichen Antragstellung an die KfW um sich persönlich und individuell beraten zu lassen. Das Antragsformular und alle notwendigen Unterlagen zur Aufnahme in dieses Programm finden Sie auf der Internetseite der KfW unter www.energetische-stadtsanierung.info.

Der Antrag auf Förderung der förderfähigen Ausgaben ist bei der KfW in Berlin zu stellen.

Antragstellung bei der NBank vorbereiten

Nach der Bewilligung der Förderung durch die KfW können Sie Ihren Antrag bei der NBank stellen.

Auf dieser Förderprogrammseite finden Sie unter "Downloads" alle notwendigen Formulare. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen das Antragsformular sowie Erklärungen des Antragstellers sorgfältig aus:

  • Antragsformular „Energetische Stadtsanierung“
  • Erklärungen des Antragstellers

Außerdem benötigen wir zu Ihren Antrag die privatrechtliche Vereinbarung als Kopie.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Gut zu wissen

NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)

Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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