Ein Vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zur Ablehnung der Förderung.
Hinweis
Auf einen Blick
Mit diesem Programm sollen integrierte Quartierskonzepte sowie Sanierungsmanagement in Zusammenhang mit den KfW Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ gefördert werden. Ziel ist den Anteil der teilnehmenden Kommunen aus Niedersachsen insbesondere beim Sanierungsmanagement zu steigern. Dadurch soll eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der Kohlendioxid–Minderung im Quartier zur Erreichung der Klimaschutzziele bewirkt werden.
- Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
- Ergänzende Förderung des Eigenanteils als nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 20% der förderfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung
- Bei der Förderzusage muss auf Grund der förderfähigen Gesamtausgaben mindestens eine Fördersumme von 2.500 Euro für ein integriertes Quartierskonzept bzw. 15.000 Euro für ein Sanierungsmanagement erreicht werden
- Ein Vorzeitiger Maßnahmebeginn führt zur Ablehung der Förderung
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Die Erstellung integrierter Quartierskonzepte (Personal- und Sachausgaben, ggf. für fachkundige Dritte)
- Personal- und Sachausgaben für das Sanierungsmanagement im Rahmen eines Quartiersmanagements
Wen fördern wir
- Kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
- Dritte über Weiterleitunng:
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbesondere Eigentümerstandortgemeinschaften mit mindestens fünf natürlichen Personen als Eigentümerinnen (e.V. oder GbR)
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot
- nicht rückzahlbarer Zuschussvon maximal 20% der förderfähigen Ausgaben
Unsere Bedingungen
- Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung durch das Land Niedersachsen ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides der KfW zum Förderungsprogramm KfW 432 („Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“)
- Bei einer Weiterleitung der Fördermittel an Dritte müssen die Vorgaben der De-Minimis-Verordnung beachtet werden.
Gut zu wissen
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Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
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