Eigentumsförderung

Auf einen Blick

Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.

  • Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetische Modernisierung
  • Darlehenshöhe nach Maßnahmenart
  • Zusätzlicher Zuschuss je Kind und Menschen mit Behinderungen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
  • Erwerb vorhandenen Wohnraums
  • Modernisierungsmaßnahmen
    … zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
    … zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
    … zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
    … zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
    … bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altergerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
    Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen
  • Energetische Modernisierungen auf Grundlage der GEG zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
    Dazu gehören insbesondere:
    … nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
    … Fenster und Außentürenerneuerung
    … Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
    … Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger

Wen fördern wir

Natürliche Personen

Unsere Förderleistungen

  • Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
    Darlehen bis zu 50.000 Euro
  • Die Beträge erhöhen sich
    ... für jedes Kind 5.000 Euro
    … für jeden zum Haushalt gehörenden behinderten Menschen 5.000 Euro
    ... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 2000 Euro
    (Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 60.000 Euro Darlehen und 4.000 Euro Zuschuss.)
  • Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
    Bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 50.000 Euro.
  • Landesbürgschaft
    Eine Bürgschaftsübernahme ist als zusätzliche Förderung möglich. Dadurch kann die Gesamtfinanzierung gesichert und ein nachrangiges Darlehen zu den Zinskonditionen eines erststelligen Darlehens gewährt werden.
    Den Antrag können Sie gemeinsam mit Ihrem Kreditinstitut und dem Antrag auf Bewilligung der Fördermittel bei den Wohnraumförderstellen (WFS) der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden stellen.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Förderberatung

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