Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt worden. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten konnte ab 5. Mai 2022 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten eingereicht werden.

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten mussten Sie fristgerecht Ihre Rückmeldung durchführen, sofern der Antrag auf Fristverlängerung über das Bundesportal bestätigt wurde. Grundsätzlich kann eine mangelnde Mitwirkung zur vollständigen Rückforderung (Widerruf der Förderung) führen.

Detailliertere Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.

Weitere Informationen sowie eine Videoanleitung zur Erstellung der Schlussabrechnungen finden Sie auf der Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Sollten Sie eine Rückfrage über das Portal erhalten haben, haben Sie 10 Tage Zeit, diese Rückfrage zu beantworten. Sollten Sie diese nicht innerhalb dieser Zeit beantworten, warten Sie bitte ab. Wir werden die Fragen selbständig wiederholen.

Lassen sich die Dateien trotz offener Rückfragen nicht hochladen, wenden Sie sich bitte an den Service-Desk für prüfende Dritte.

Service-Hotline +49 30 – 530 199 322
Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

Auch bei allen anderen technischen Problemen ist das Service-Desk der richtige Ansprechpartner.

Dateien, die Sie uns per Mail zukommen lassen möchten, dürfen wir bei der Bearbeitung nicht beachten, bitte laden Sie diese ausschließlich im Portal hoch.

Sofern Sie Änderungswünsche über das Portal eingereicht haben, so werden wir diese der Reihenfolge nach ihrem zeitlichen Eingang bearbeiten. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie: Wir können keine Anfragen beantworten, die den aktuellen Stand der Bearbeitung der Schlussabrechnung beinhalten.

Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen weder telefonisch noch elektronisch eine inhaltliche Aussage zu Einzelfällen geben können. Bitte warten Sie den Schlussbescheid ab, um mögliche nächste rechtliche Schritte einzuleiten.

Leitfaden für prüfende Dritte

Detailliertere Informationen zur Erstellung der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte.

FAQ zur Schlussabrechnung

Sie haben noch weitere Fragen? Bitte schlagen Sie in unseren Antworten auf häufig gestellte Fragen nach.

Wir sind für Sie da

montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr

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