Wer wird gefördert?
- Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Was wird gefördert?
- Wohnheimplätze für Studierende in Einzelapartments sowie in Wohngruppen und Wohngemeinschaften.
Wie wird gefördert?
Bedingungen
Darlehenshöhe
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 77.200 Euro je Wohnheimplatz. Für rollstuhlgerechte Wohnheimplätze nach DIN 18040-2 „R“ oder Eltern-Kind-Apartments beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 97.310 Euro je Wohnheimplatz. Der Tilgungsnachlass von 20 % des Darlehensursprungsbetrages wird nach Ablauf des 20. Jahres entweder nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen gewährt.
Zulässige Miete
- Die vereinbarte Miete ist entweder ab Bezugsfertigkeit oder Abschluss der baulichen Maßnahmen für die Dauer von drei Jahren festgeschrieben (Nettokaltmiete).
- Für die Dauer von drei Jahren darf der geförderte Wohnraum nur gegen eine Miete (Nettokaltmiete) überlassen werden, die 10,50 Euro je m² Wohnfläche im Monat nicht überschreitet.
- Als Zuschlag für Möblierung sind bis zu 1,50 Euro je m² Wohnfläche im Monat zulässig.
- Die anfängliche Warmmiete soll 350,00 Euro je Wohnheimplatz im Monat nicht überschreiten.
- Die Dauer eines Mietverhältnisses soll die Regelstudienzeit nicht übersteigen.
- Im Übrigen gelten für bislang nicht preisgebundene Wohnungen die weiteren Bestimmungen der Nr. 21 Wohnraumförderbestimmungen (WFB).
Weitere Bedingungen
- Zinsen:
Berechtigte nach:
... § 3 Absatz 2 NWoFG: Jahr 1–30: 0 %; ab Jahr 31: marktüblich - Tilgung:
Berechtigte nach:
... § 3 Absatz 2 NWoFG: Jahr 1–30: 1,5 %; ab Jahr 31: 2,5 % - Jährlicher Verwaltungskostenbeitrag:
... 0,5 % vom Darlehensursprungsbetrag
... 0,25 % nach Tilgung der Hälfte des Darlehens - Bearbeitungsentgelt: einmalig 1 % des Darlehensbetrages
- Sicherheiten: Es muss eine grundpfandrechtliche Sicherheit durch eine nachrangige Grundschuld gestellt werden.
- Auszahlung: Das Darlehen wird entsprechend des Baufortschritts in
- Raten ausgezahlt, nachdem die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
- Wohnheime für Studierende sollen nur auf Grundstücken gefördert werden, die verkehrsgünstig zu den Hochschulen liegen.
- Es müssen jeweils mindestens vier zusammenhängende Wohnheimplätze für Studierende entstehen.
- Gefördert werden Einzelapartments, deren Größe 18 m² Wohnfläche nicht unterschreiten soll. Die Wohnfläche einschließlich anteiliger Gemeinschaftsräume soll 25 m² je Wohnheimplatz nicht überschreiten.
- Für Studierende mit Kindern können geeignete Apartments mit zusätzlichen, kleinen Kinderzimmern eingeplant werden (Eltern-Kind-Apartments).
- Die Einzelapartments müssen mindestens aus einem Individualraum (Schlafraum), einer Sanitärzelle mit Dusche und Toilette sowie einer Küche oder einer Kochgelegenheit (möbliert, Herd, Kühlschrank, Spüle) bestehen. Die Bemessung und die Ausstattung des Individualraums müssen Möglichkeiten zum Studieren, Wohnen und Schlafen bieten. Der Individualraum darf nicht Durchgangsraum sein. Es soll außerdem technisch ein Zugang ins Internet gewährleistet sein.
- In einem Wohnheim mit mehr als 20 Plätzen kann ein angemessen großer Gemeinschaftsraum als Mehrzweckraum hergestellt werden. Es dürfen in angemessenem Umfang weitere Nebenräume (Toilettenanlage, Stuhllager) vorgesehen werden. Ein Zubehörräum mit gemeinschaftlich genutzten Waschmaschinen, ggf. auch mit Wäschetrocknern, soll vorgehalten werden.
- Sofern Wohnraum für Menschen mit Behinderungen gefördert wird, muss dieser den Anforderungen an barrierefreie Wohnungen gemäß DIN 18040-2 entsprechen. Sind Wohnungen für Benutzerinnen bzw. Benutzer von Rollstühlen bestimmt, sind zusätzlich die mit einem “R” kenntlich gemachten Anforderungen der DIN 18040-2 einzuhalten.
- Die Bonität des Investors und die Wirtschaftlichkeit des Objektes müssen gegeben sein.
- Die Eigenleistungen sollen 25 % der Gesamtkosten (z. B. Guthaben, Sach- und Arbeitsleistungen) betragen; in begründeten Einzelfällen mindestens jedoch 15 %.
- Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs-, Kauf- oder Werkvertrages zu werten.
Zweckbestimmung
- Die Wohnheimplätze sind für die Dauer der Belegungsbindung Personen vorbehalten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule am jeweiligen Hochschulstandort immatrikuliert sind und deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 3 Abs. 2 NWoFG nicht übersteigt.
- Die Zweckbestimmung der Wohnheimplätze beträgt 30 Jahre.
- Die Zweckbestimmung beginnt entweder mit der Bezugsfertigkeit oder mit dem Abschluss der baulichen Maßnahmen.
Zum Mitnehmen
Die vollständigen Informationen zu unseren Förderprogrammen finden Sie in der Produktinformation.
Passende Angebote der NBank
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Schritt für Schritt zur Förderung
Den Antrag auf ein Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum für Studierende stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.
Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie auf der Internetseite der NBank.
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.
Downloads
Programminformation (1)
MerkenFormulare zur Antragstellung (6)
MerkenFormulare Mittelanforderung (3)
MerkenFormulare Verwendungsnachweis (2)
MerkenArbeitshilfen & Merkblätter (2)
MerkenRechtliche Grundlagen (1)
MerkenVor Ort in Fürstenau: Förderwürdig!
Die Brüder Wohlberedt realisierten ein Vierfamilienhaus für Ältere und Menschen mit Behinderung. Bei der Förderung überzeugten unter anderem die hohen Standards der privaten Investoren, die sich in ihrem Heimatort engagieren.
Das Gebäude wurde als KfW-Energiehaus 55 errichtet. Es ist über das normale Maß hinaus gedämmt. Die Fußbodenheizung wird mit Erdwärme betrieben; drei Tiefenbohrungen mit rund 70 Metern. Auch die Lage überzeugt. Die 61 oder 55 Quadratmeter großen Wohnungen liegen nur einen Kilometer vom Ortszentrum und einem Einkaufszentrum entfernt.
verbesserte Förderbedingungen
»„Die Bedingungen in der Wohnraumförderung sind seit Januar 2017 deutlich attraktiver. Größere Volumina ermöglichen eine komplette Finanzierung. Die Darlehen vergeben wir 30 Jahre lang zinsfrei. Förderfähige Wohnungsprojekte, bei denen eine Mietpreisbindung von anfänglich 5,60 Euro festgeschrieben ist, können jetzt nach 20 Jahren sogar einen Tilgungsnachlass bekommen.“«
Kordula Koch, NBank-Wohnraumförderung, Hannover.
„Mit seiner ökologischen und sozialen Ausrichtung ist unser Haus in Fürstenau fast einmalig“, berichtet Jürgen Wohlberedt. Der Ort mit knapp zehntausend Einwohnern liegt zwischen Osnabrück und Lingen, also in einer ländlich strukturierten Gegend. Gleichwohl gibt es Bedarf an bezahlbaren Wohnungen. Auf die Annonce der Brüder meldeten sich sofort zehn Bewerber.
Sozialer Mietwohnungsbau gilt als Domäne der kommunalen Wohnungsgesellschaften. Das dargestellte Objekt ist vergleichsweise klein. Was bewog die Brüder Wohlberedt zu investieren? Jürgen Wohlberedt beschreibt es so: „Es ist etwas anderes, in ein Vierfamilienhaus zu ziehen als in einen Mietblock mit vielen Einheiten, in dem man niemanden kennt. Viele Menschen mit Behinderung haben kaum Chancen auf eine schöne Wohnung. Wenn Ältere umziehen, geben sie oft viel auf, insbesondere wenn sie ein eigenes Haus hatten und in eine Mietwohnung ziehen
Unsere Wohnungen sind hochwertig, toll ausgestattet. Sie liegen zentral in einer netten Wohnstraße. Bei uns leben Mieter zu gleichen Bedingungen wie Jüngere, Arbeitende, die sich mehr leisten können. Das Projekt schafft sozialen Ausgleich. Das war für uns der Anreiz.“
Das Gebäude wurde als KfW-Energiehaus 55 errichtet. Es ist über das normale Maß hinaus gedämmt. Die Fußbodenheizung wird mit Erdwärme betrieben; drei Tiefenbohrungen mit rund 70 Metern. Auch die Lage überzeugt. Die 61 oder 55 Quadratmeter großen Wohnungen liegen nur einen Kilometer vom Ortszentrum und einem Einkaufszentrum entfernt.
Aktuell gute Förderbedingungen!
Wohnungsnot ist ein drängendes Thema, nicht nur in Niedersachsen. Das Land reagierte und schuf mit dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz gezielt Voraussetzungen für sozialen Wohnungsbau. Von 2017 bis 2019 stehen insgesamt gut 600 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Das Programm „Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung“, mit dem die NBank das vorliegende Projekt förderte, sieht eine Eigenleistung von 25 Prozent vor. Die Investoren Wohlberedt haben das genutzt und sowohl Eigenkapital als auch Eigenarbeit eingebracht. Sobald ein Bauabschnitt fertig war, erfolgte die Abrechnung. „Die Abschlagszahlungen von der NBank waren innerhalb einer Woche da“, erinnert sich Wohlberedt, „es lief super. Auch die Zusammenarbeit im Vorfeld mit der Wohnraumförderstelle und dem Bauamt lief hervorragend.“
Große und kleine Investoren unterstützen
„Die NBank unterstützt große wie kleine Investoren aus Überzeugung“, bestätigt Kordula Koch von der NBank-Wohnraumförderung. „Wichtig ist: Das Antragsverfahren für unsere Förderungen ist zweistufig. Erst wird ein Vorantrag bei der zuständigen Wohnraumförderstelle gestellt, nach Auswahl erfolgt eine Mittelreservierung. Einmal im Monat sitzen Vertreter unseres Hauses mit dem Niedersächsischen Sozialministerium (seit Ende 2017 mit dem Niedersächsischen Umweltministerium) zusammen und entscheiden über die Voranträge. Dann haben unsere Kunden vier Monate Zeit, den vollständigen Hauptantrag einzureichen. Die Zusammenarbeit mit Herrn Wohlberedt hat wunderbar geklappt. Das Objekt in Fürstenau wurde in kürzester Zeit erbaut.“
»„Das Projekt schafft sozialen Ausgleich. Das ist für uns der Anreiz.“«
Jürgen Wohlberedt, Investor