Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Niedersachsen
- Träger landesweiter oder regionaler Logistiknetzwerke/-cluster sowie Gebietskörperschaften, die als Mitglieder landesweiter Logistiknetzwerke/-cluster eine herausgehobene Rolle spielen
Was wird gefördert?
- Investitionen zur Fortentwicklung/Ausweitung der Automatisierung im Verkehr im Rahmen des Testfeldes Niedersachsen
- Investitionen im Verkehrsmanagement zur Lenkung des Verkehrs
- Investitionen zur Digitalisierung des öffentlichen Personenverkehrs und des Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV)
- Investitionen bezüglich Projekten im Luftverkehr
- Investitionen zur Digitalisierung der Logistik
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- einmaliger Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Ausgaben
- In Einzelfällen Erhöhung auf bis zu 80% möglich:
- … zusätzlich 10% für Projekte, die thematisch im Masterplan Digitalisierung aufgeführt sind,
- … zusätzlich 10% für Projekte, für die eine Förderung von mehr als 1 Millionen Euro angefordert wird,
- … zusätzlich 10% für Projekte, die von herausragendem Landesinteresse sind
- Förderhöhe mindestens 25.000 Euro, maximal 5 Millionen Euro
- nicht förderfähig sind Finanzierungskosten (bspw. Provisionen oder Zinsen), Kosten für IKT Grundausstattung, Personalausgaben, Eigenleistungen, die Ersatzbeschaffung von Maschinen oder Geräten ohne höheren Digitalisierungsgrad, sowie die Umsatzsteuer
Voraussetzungen
- Gesicherte Finanzierung
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. - Rechtzeitige Antragstellung
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss seitens der Bewil-ligungsstelle schriftlich zugelassen werden. - Antragszeitraum
Anträge können vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2023 gestellt werden. - Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, soweit die Ausgaben getätigt, nachgewiesen und von der NBank geprüft sind. - Sonstige Voraussetzungen
Die Weitergabe von Fördermitteln an Verkehrsunternehmen als Dritte erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA). Der ÖDA ist der NBank vorzulegen.
Zum Mitnehmen
Die zusammengefassten Informationen zu unserem Förderprogramm finden Sie in der Produktinformation.
Schritt für Schritt zur Förderung
Den Antrag auf Förderung von Digitalisierung im Verkehr stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.
Bitte wenden Sie sich vor der eigentlichen Antragstellung an uns, um sich persönlich und individuell beraten zu lassen.
Hier finden Sie auf der Förderprogrammseite alle notwendigen Formulare.
Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen das Antragsformular sorgfältig aus:
- Antrag Digitalisierung im Verkehr
- De-minimis Erklärung
- ÖDA Vertrag
- Formular Unternehmen in Schwierigkeiten
Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die auf der Homepage bereitgestellten Vordrucke.
Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Persönliche Beratung
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antrag-stellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.
Beratung, Fragen, Termine
Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr
Tel: 0511 30031-333
Fax: 0511 30031-11333
beratung@nbank.de