Aufstockung Überbrückungshilfe
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe II bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.