Bedingungen
- Messebeteiligungen Gemeinschaftsstand Inland: maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben für ein KMU, höchstens 7.500 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 9.500 Euro
- Bei der Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand des MW im Ausland beträgt die Zuwendung bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro bei Messen innerhalb der EU und 8.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern.
Für Organisatoren/Organisatorinnen:
- Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen Ausgaben
Für Teilnehmende:
- Für Messebeteiligungen auf Gemeinschaftsständen im In- und Ausland kann ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin die Förderung insgesamt zwei Mal in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
Für Organisatorinnen und Organisatoren:
- Beratung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Die Organisatorin und der Organisator ist verpflichtet, die Ausstellerinnen und Aussteller zu beraten und zu betreuen. Dies gilt für die Dauer der Messe, als auch für Vor- und Nachbereitungsphasen. - Ausstellerbefragung
Nach Abschluss der Messe führt die Organisatorin und der Organisator eines Standes Ausstellerbefragungen durch. Die Berichte sind der NBank vorzulegen.
Für Teilnehmende:
- Einhaltung KMU-Definition bei Unternehmen
Eine aktuelle Übersicht zu den aktuellen Messen, die entsprechenden Kontaktdaten zu den Organisatoren und weitere Informationen zur Förderung finden Sie im Downloadbereich der Förderprogrammseite.