Bedingungen
- Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern
- Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises
- Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro
- Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben
- Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens
- Eine Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt
- Ein Aussteller/eine Ausstellerin darf insgesamt zwei Mal die Förderung für die
- Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.
- Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungs-hilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Messeprogrammen des Bundes oder anderer Länder)
Voraussetzungen
Rechtzeitige Antragstellung
Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Einhaltung KMU-Definition bei Unternehmen
Unternehmen gelten als KMU, wenn sie die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen der EU einhalten.
Diese kann im Anhang zur Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003 (ABl. EU Nr. L 124 S. 36) nachgelesen werden.
AUMA-Listung
Die beantragte Messe muss im Messekatalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) verzeichnet sein. Sollte die Listung noch nicht erfolgt sein, muss diese vom Aussteller direkt bei der AUMA beauftragt werden.