Bedingungen
- Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro Messen innerhalb der Europäischen Union (Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten) und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern.
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.
- Zuschussfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.
- Nicht zuwendungsfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung.
- Eine Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt.
- Ein Aussteller darf insgesamt drei Mal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.
- Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union.
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Messeprogrammen des Bundes oder anderer Länder).
Voraussetzungen
Rechtzeitige Antragstellung
Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Einhaltung KMU-Definition bei Unternehmen
Unternehmen gelten als KMU, wenn sie die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen der EU einhalten.
Diese kann im Anhang zur Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003 (ABl. EU Nr. L 124 S. 36) nachgelesen werden.
AUMA-Listung
Die beantragte Messe muss im Messekatalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) verzeichnet sein. Sollte die Listung noch nicht erfolgt sein, muss diese vom Aussteller direkt bei der AUMA beauftragt werden.