Bedingungen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500.000 Euro (Art 27 AGVO)
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 Euro (De-minimis-Verordnung)
- Vorhaben mit einer Fördersumme unter 25.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze)
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
- Der Betrieb eines DigitalHubs muss langfristig, mindestens für fünf Jahre, angelegt sein.
- gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ausgeschlossen
Voraussetzungen
Konsortium aus mindestens zwei Partner von denen eins ein KMU ist
Die Details der Zusammenarbeit — insbesondere die jeweiligen Rechte und Pflichten — werden hierbei in einem Kooperationsvertrag geregelt.
Alle Mitglieder des Konsortiums müssen ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebstätte in Niedersachsen haben.
Mindestens ein weiteres Mitglied des Konsortiums muss aus einem der folgenden Bereiche kommen: Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landkreise, Städte und Gemeinden, kommunale Zweckverbände, kommunale und regionale Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kammern, Verbände und sonstige Netzwerke der Wirtschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts und/oder juristische Personen des privaten Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht
Qualitätskriterien
Die Auswahlentscheidung erfolgt durch eine Jury auf Grundlage eines Scorings. Das Scoringmodell mit den entsprechenden Qualitätskriterien finden Sie auf der Programmseite unter dem Reiter „Downloads“.