Wer wird gefördert?
- Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.
Was wird gefördert?
Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen
- zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau. Das gilt auch für den Ersterwerb von Wohnraum innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung.
- zur Modernisierung von Wohnraum, insbesondere zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung.
- für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung.
- zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften des Landes zur Förderung des Wohnungswesens (AVB) übernommen.
- Bürgschaften werden für Darlehen übernommen, soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind, jedoch nur insoweit, als die Verzinsung und Tilgung des verbürgten Darlehens und der ihm vorgehenden und gleichrangigen Lasten neben angemessenen Bewirtschaftungskosten, ohne Berücksichtigung der Abschreibung, auf die Dauer gesichert erscheint.
Voraussetzungen
- Kosten
Einmalig 2% des verbürgten Darlehens - Angemessene Wohnfläche
Die Vorgaben der Wohnraumförderbestimmungen des Landes (WFB) dürfen um maximal 20 % überschritten werden. Maßgeblich für eine Beurteilung sind die Bestimmungen der Wohnflächenverordnung (WoFlV). - Angemessene Eigenleistung
Eigenleistungen müssen im angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten erbracht werden. Bei Förderungen mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten, richten sich Höhe und Art der erforderlichen Eigenleistungen nach den WFB im Antragsjahr. - Mindestdarlehnsbetrag
Es werden nur Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro übernommen.
Zum Mitnehmen
Die vollständigen Informationen zu unseren Förderprogrammen finden Sie in der Produktinformation.
Passende Angebote der NBank
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Die Anmeldungen sind der Programmbehörde auf dem Dienstweg über das örtlich zuständige ArL spätestens bis zum 01.06. des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, vorzulegen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auf einen Blick
- Baumaßnahmen für Haushalte mit mindestens einem Kind oder Menschen mit Behinderung
- Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetische Modernisierung
- Darlehenshöhe nach Maßnahmeart
Schritt für Schritt zur Förderung
Den Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie unter Verwendung der folgenden Vordrucke und Unterlagen direkt bei der NBank stellen.
Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie unter auf unserer Internetseite unter Formulare & Downloads.
Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.
- Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft
- Lastenberechnung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
Senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen an uns zurück:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Sofern Sie gleichzeitig Wohnraumfördermittel beantragen, die von der NBank zu bewilligen sind, stellen Sie den Antrag bitte bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle. Die für Sie zuständige Wohnraumförderstelle finden Sie auf unserer Internetseite unter Partner der Bank.
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns gerne an.