Bedingungen
Höhe der Finanzierung
Investitionen
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Kreditbetrag: 20.000 bis 500.000 Euro je Vorhaben
Betriebsmittel
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Kreditbetrag: max. 500.000 Euro je Vorhaben
Kreditlaufzeiten
5 Jahre (1 Tilgungsfreijahr): Betriebsmittelfinanzierungen, Warenlagerfinanzierungen, Investitionsfinanzierungen
10 Jahre (1 Tilgungsfreijahr): Warenlagerfinanzierungen, Investitionsfinanzierungen
20 Jahre (2 Tilgungsfreijahre): Investitionsfinanzierungen
Für Investitionsfinanzierungen müssen die Investitionsgüter im Anlagevermögen aktivierungspflichtig und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzung finanziert sein.
Zinsen
Kundenindividueller Zinssatz: Der Zinssatz richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (Bonität) und dem Wert der für den Kredit gestellten Sicherheiten. Er wird von der Hausbank festgesetzt. Daraus wird der Kredit einer von der NBank vorgegebenen Preisklasse zugeordnet. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch einen Maximalzinssatz begrenzt wird. Dieser Maximalzinssatz begrenzt auch den kundenindividuellen Höchstzinssatz.
Zinssatz: Die Kredite werden mit Mitteln der KfW Bankengruppe refinanziert. Die NBank verbilligt dabei das bereits günstige Programm des ERP- Sondervermögens »ERP-Gründerkredit – Universell« durch eine Zinssubvention des Landes Niedersachsen. Der Zinssatz wird am Tag der Zusage bei der NBank im Rahmen des geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse festgesetzt. Der Zinssatz ist je für die gesamte Kreditlaufzeit, maximal jedoch zehn Jahre, festgeschrieben.
Fälligkeit: Zinsen sind nachträglich zum letzten Tag des Monats fällig.
Auszahlung
- Die Auszahlung in allen Programmteilen erfolgt zu 100 %.
- Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,15 % pro Monat – beginnend zwei Bankarbeitstage und sechs Monate nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge.
- Die Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen von mindestens 5.000 Euro abgerufen werden. Ausgenommen hiervon ist die Schlussrate. Die Abruffrist beträgt maximal 12 Monate.
Tilgung
- Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
- Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen monatlichen Raten.
- Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist während der ersten Zinsbindungsphase möglich. Der Endkreditnehmer muss dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Sicherheit
- Eine bankübliche Besicherung wird in Form und Umfang zwischen dem Kreditnehmer und seiner Hausbank vereinbart.
Beantragung einer NBB Bürgschaft
Über die Hausbank kann eine Bürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) GmbH entsprechend der besonderen Richtlinien und Bedingungen für diese Geschäftsart der NBB beantragt werden.
- Verbürgungsgrad bis zu 70 %.
- Bei Gewährung einer Bürgschaft erhöht sich für den Kreditnehmer der kundenindividuelle Zinssatz um nominal 1,7 %-Punkte. Die Bürgschaft ist in die Bewertung der Sicherheiten einzubeziehen und verbessert die Preisklasse.
- Bei Existenzgründungen bzw. Festigungsmaßnahmen im Nebenerwerb ist die Beantragung einer Bürgschaft nur möglich, falls die Nebenerwerbsgründung innerhalb von maximal drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit auf eine unternehmerische Vollerwerbstätigkeit ausgerichtet ist.
- Bei NBB-verbürgten Krediten zur Finanzierung von Firmenwerten beträgt die maximale Kreditlaufzeit 10 Jahre.
Voraussetzungen
Allgemeines
- Die Antragsteller müssen grundsätzlich wettbewerbsfähig sein und positive Zukunftsaussichten haben.
- Die NBank vergibt mit dem Niedersachsen-Gründerkredit eine Beihilfe unter Anwendung der De-minimis–Verordnung der EU.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- landwirtschaftliche Unternehmen der Primärproduktion, der Fischerei und der Aquakultur, Investitionen in Ölmühlen sowie Unternehmen im Steinkohlebergbau.
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
- Exportbeihilfen bzw. Schutzmaßnahmen von heimischen Gütern vor Importen.
- der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports.
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
- In-sich-Geschäfte, wie z.B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners, Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen.