Bedingungen
Umfang der Finanzierung:
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 25.000 Euro
Kreditlaufzeiten:
Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre und maximal fünf Jahre.
Zinsen:
- Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 3,5 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
- Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig
.Auszahlungen:
- Der Kredit kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden.
- Der Kredit ist spätestens drei Monate nach der Zusage abzurufen.
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Tilgungen:
- Grundsätzlich sind die ersten sechs Monate tilgungsfrei.
- Der Tilgungsanteil nach der tilgungsfreien Zeit beträgt
... in Monat 7-18: 1% pro Jahr des zugesagten Darlehens.
... ab Monat 19: verbleibender Darlehensanteil wird gleichmäßig auf Tilgungsraten verteilt. - In begründeten Einzelfällen können zwei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. In diesen Fällen erfolgt die Rückzahlung ab Tilgungsbeginn in gleich hohen Raten.
- Während der tilgungsfreien Monate sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
- Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
Sicherheiten:
- Für die Kreditvergabe ist keine Besicherung erforderlich.
- Bei juristischen Personen übernehmen die Gesellschafter eine Bürgschaft.
Verwendungsnachweis:
Ein Jahr nach der Kreditauszahlung muss die ordnungsgemäße Mittelverwendung nachgewiesen werden. Dafür ist der Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen weiterhin existiert.
Mit dem Verwendungsnachweis ist zusätzlich ein Sachbericht über die Umsetzung des Konzepts einzureichen.
Voraussetzungen
- Eine Förderung des gleichen Vorhabens mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist ausgeschlossen.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen, die keine EU-Mittel enthalten, ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. Nähere Infos zur Kumulierung von De-minimis-Beihilfen und Regionalbeihilfen befinden sich auf der Internetseite der NBank.
- Erstberatung:
Es muss ein Nachweis über eine vor Antragstellung erhaltene Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung bzw. zum Vorhaben vorliegen. Eine Übersicht über die dafür gelisteten Institutionen finden Sie auf unserer Internetseite. - Qualitätskriterien:
Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Vorhabens gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jeder Antrag wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie auf dieser Internetseite unter dem Reiter Downloads/Programminformationen. - Stellungnahme
Es muss eine befürwortende Stellungnahme von der fachkundigen Stelle bei der NBank eingereicht werden. - positive Kreditwürdigkeit:
Die Prüfung erfolgt durch die NBank. Hierzu zählt u.a., dass die Antragsteller bzw. die Gesellschafter von juristischen Personen keine unerledigten negativen Schufa-Eintragungen haben dürfen.
Ausgeschlossen von der Förderung:
- Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
- Ausgeschlossen ist der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
- eine erneute Antragstellung eines zweiten Darlehens ist nur möglich, wenn das erste Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Das gilt auch für Darlehen aus dem ersten MikroSTARTer-Programm.