
Ausbildung & Qualifikation
Sie investieren in Ihre berufliche Qualifikation: wir unterstützen Sie dabei!
Egal ob Meister/in, Erzieher/in, Betriebswirt/in oder Fachkrankenpfleger/in, das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt Sie dabei.Das „Aufstiegs-BAföG“ erfasst alle Berufsbereiche, unabhängig von der Form der Aufstiegsfortbildung. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Auf einen Blick
- Einkommens- und vermögensunabhängige Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bestehend aus Zuschuss und Darlehen
- Teil- bzw. Vollerlass des Maßnahmedarlehens möglich
- Einkommens- und vermögensabhängige Förderung eines Unterhaltsbeitrages als Vollzuschuss
Auf einen Blick
- Prämie in Höhe von 4.000 Euro
- Erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungsprüfung seit dem 01.01.2019
- Antragstellung spätestens 6 Monate nach Datum der Ausstellung des Abschlusszeugnisses
- Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Land Bremen
- Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Auf einen Blick
- Beratung von Frauen zur Berufsorientierung und -rückkehr
- Eigenanteil oder Drittmittel von mindestens 15 %
- Landesweite Förderung
Auf einen Blick
- Prämie in Höhe von 4.000 Euro
- Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk zwischen dem 01.09.2017 und dem 30.09.2023
- Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen
- Die Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Auf einen Blick
- Einmalige Prämie in Höhe von 500 Euro
- Auszubildende, die im Jahr 2020 oder 2021 eine Ausbildung beginnen und deren Probezeit bereits abgelaufen ist
- Wohnung und Ausbildungsstätte liegen 45 km auseinander bzw. Fahrzeit mit dem ÖPNV zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte beträgt mindestens eine Stunde
Auf einen Blick
- Prämie in Höhe von 1.000 Euro
- Erfolgreich absolvierte Industrie- oder Fachmeisterprüfung ab dem 01.07.2020
- Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen
- Die Weiterbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet