Wohnheimplätze für Studierende und/oder Auszubildende

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen.

  • Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
  • Zunächst zinslose Darlehen
  • Tilgungsnachlass von 20 %

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Wohnheimplätze für Studierende und/ oder Auszubildende in Einzelapartments sowie in Wohngruppen und Wohngemeinschaften.

Wen fördern wir

Investoren und Inverstorinnen können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Unsere Förderleistungen

Darlehenshöhe

  • Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 106.730 Euro je Wohnheimplatz. Für rollstuhlgerechte Wohnheimplätze nach DIN 18040-2 „R“ oder Eltern-Kind-Apartments beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 134.490 Euro je Wohnheimplatz. Der Tilgungsnachlass von 20 % des Darlehensursprungsbetrages wird zu zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und zu einem Drittel nach Ablauf des 20. Jahres gewährt.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Diese Förderung unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Studierende und/oder Auszubildende, insbesondere an Hochschulstandorten in Niedersachsen.

Wie erfolgt die Antragsstellungen?

Den Antrag auf ein Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum für Studierende stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.





Gut zu wissen

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Förderberatung

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