Mietwohnraumförderung auf den Ostfriesischen Inseln

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau von Mietwohnungen auf den Ostfriesischen Inseln.

  • Neubau
  • Zunächst zinslose Darlehen
  • Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem und mittlerem Einkommen
  • Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • allgemeiner Mietwohnraum
  • Mietwohnraum für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Wen fördern wir

Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Unsere Förderleistungen

  • Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen) und Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
    ... Darlehen bis zu 75% der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85% mit Tilgungsnachlass von 30% des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • Für die Bemessung des Darlehens wird ein Betrag von 7.170 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche zugrunde gelegt.
  • Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
  • Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf ein Darlehen für die Schaffung von Mietwohnungen stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie hier.

Gut zu wissen

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Förderberatung

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