Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm "Energetische Stadtsanierung" im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen. Damit können vorläufig keine Anträge gestellt werden. Bereits zugesagte Zuschüsse sind von diesen Beschlüssen nicht betroffen.
Für die Finanzierung energetischer Maßnahmen stehen Kommunen und kommunalen Unternehmen weiterhin die bestehenden KfW-Programme im Bereich Klima und Umwelt sowie die Kreditprogramme IKK bzw. IKU zur Verfügung.
Bei vorhandener Zusage einer Förderung durch das KfW-Programm KfW 432 („Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“), können Sie einen Antrag stellen.
Bei einem Vorzeitigen Maßnahmebeginn wird die Förderung abgelehnt.