Eine Antragstellung wird ab 23.02.2023 möglich sein. Sie können bereits jetzt den Fördercheck machen! Mit dem Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Ziel der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.
- Förderung beträgt bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen, mindestens 2.400 Euro, maximal 500.000 Euro
- Antragstellung ab dem 23.02.2023
- rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitende) mit Sitz in Niedersachsen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn
> die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen
> der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 mindestens unter 2.400 Euro unter dem verfügbaren Bestand am 01.07.2022 gelegen hat - Gefördert werden 80% der über eine Verdoppellung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeiraum Juli bis Dezember 2022 zu 2021
Das fördern wir nicht
- Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden
- Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb von Niedersachen
- Unternehmen, die eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes erhalten
- Unternehmen, die nach dem 28.02.2022 gegründet wurden
- Öffentliche Unternehmen; als öffentliche Unernehmen gelten Unternehmen, die sich im Mehrheitsbesitz (über 50 % der Anteile oder der Stimmrechte) des Landes, des Bundes, einer Kommune, einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder eines anderen öffentlichen Unternehmens befinden
- Unternehmen, gegen die die Europäische Union (EU) Sanktionen verhängt hat, also etwa Unternehmen, die
> in den Rechtsakten, mit denen diese Sanktionen verhängt werden, ausdrücklich genannt sind,
> im Eigentum oder unter Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, oder
> in Wirtschaftszweigen tätig sind, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat, soweit die Beihilfen die Ziele der betreffenden Sanktionen untergraben würde. - Unternehmen, für die ein Eröffnungsantrag für ein Insolvenzverfahren vorliegt oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Insolvenzantragspflicht bestand.
Wen fördern wir
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen, für die eine Bestätigung über deren wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb durch entsprechende Gewerbeanmeldung belegt ist
- rechtlich selbständige Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, bei denen über 50% der Lohn- und Gehaltskosten an niedersächsischen Betriebsstätten/ Standorten entstehen.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Förderung beträgt bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinaus gehen (mindestens 3.000 Euro)
- Der Förderhöchstbetrag je antragstellendem Unternehmen liegt bei 500.000 Euro
- Bei verbundenen Unternehmen ist die Summe der Zuschüsse an diese Unternehmen ebenfalls auf max. 500.000 Euro begrenzt
Unsere Bedingungen:
- Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022
- Die Billigkeitsleistung ist für die Kompensation der zu tragenden Ausgabensteigerungen einzusetzen
- Bemessungsgrundlage für die Billigkeitsleistung ist der zwischen Juli und Dezember 2022 über eine Verdopplung hinausgehende Ausgabenanstieg für Energie
- Das antragstellende Unternehmen muss in der Gesamtbetrachtung der Beschaffungsausgaben für Energie im Zeitraums Juli bis Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen über die Verdopplung hinausgehenden Ausgabenanstieg von mindestens 3.000 EUR aufweisen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Förderbeispiel
Rechenbeispiel 1:
Ein Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 20.000 Euro. Diese sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 50.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 10.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist antragsberechtigt, einen Förderbetrag in Höhe von 8.000 Euro zu erhalten.
Das setzt sich wie folgt zusammen:
Verdoppelung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 40.000 Euro, die Gesamtbelastung bei 50.000 Euro.
Differenz zwischen verdoppelten Kosten (40.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (50.000): 10.000 Euro
80 Prozent Förderquote auf 10.000 Euro ergibt einen maximalen Förderbetrag von 8.000 Euro.
Rechenbeispiel 2:
Ein energieintensives mittelständisches Unternehmen hatte im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 Energiekosten von 200.000 Euro. Sie sind im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 auf 1.100.000 Euro angestiegen. Der Zahlungsmittelbestand des Unternehmens ist im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. Dezember um 800.000 Euro gesunken. Das Unternehmen ist dadurch antragsberechtigt auf einen Förderbetrag in Höhe von 500.000 Euro.
Verdopplung der Energiekosten im Vergleichszeitraum ist gegeben und das Unternehmen damit antragsberechtigt: Die Verdopplung liegt bei 400.000 Euro, die tatsächlichen Kosten bei 1.100.000 Euro.
Differenz zwischen verdoppelten Kosten (400.000 Euro) und tatsächlichen Kosten (1.100.000 Euro): 700.000 Euro.
Zwar entsprächen 80 Prozent der Differenz 560.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt aber bei 500.000 Euro.
Hier geht es zur graphischen Darstellung der Rechenbeispiele.