Auf einen Blick
Ziel der Förderung ist es, den motorisierten Individualverkehr hin zu einer verstärkten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit CO₂-freien oder CO₂-sparsamen Antrieben zu verschieben. Dies wird durch den erhöhten Einsatz von Omnibussen oder anderen Kraftfahrzeugen mit CO₂-freien oder CO₂-sparsamen Antrieben im straßengebundenen ÖPNV erreicht.
- Kauf neuer Kraftfahrzeuge nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 PBefG
- CO₂-freie oder CCO₂-sparsame Antriebssysteme notwendig
- Vorlage öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA)
- Förderfähig ist der Kaufpreis des jeweiligen Fahrzeugs
Zuschuss 50 % (SER) bzw. 60 % (ÜR) EFRE-Mittel, zzgl. 30 % Mittel des Landes Niedersachsen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Kaufpreis des jeweiligen Fahrzeugs, wobei sonstige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fahrzeugerwerb, z.B. Überführungsausgaben
Das fördern wir nicht
- nicht förderfähig sind Umsatzsteuer, soweit diese nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist
Wen fördern wir
- Verkehrsunternehmen, die straßengebundenen Linienverkehr nach § 42 PBefG betreiben
- Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 NNVG
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Maximale Förderhöhe 50 % (SER) bzw. 60 % (ÜR) EFRE-Mittel zzgl. 30 % Mittel des Landes Niedersachsen für förderfähigen Ausgaben
- Maximale Projektlaufzeit bis zum 30.06.2022
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.