Die Antragstellung ist mit Ablauf des 30.06.2022 nicht mehr möglich.
Die Schlussabrechnung ist bis zum 30.06.2023 über das Kundenportal bei der NBank einzureichen.
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Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe III und/oder III Plus bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Das fördern wir
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.