Auf einen Blick
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes durch die COVID-19-Pandemie Umsatzverluste erlitten haben und Ihnen bereits eine Überbrückungshilfe III und/oder III Plus bewilligt wurde, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
- Gewerbliche Unternehmen und Soloselbständige der Veranstaltungswirtschaft oder des Schaustellergewerbes
- Billigkeitsleistung bis 50.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Umsatzverlust in den Bezugsmonaten Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 durch die COVID-19-Pandemie
Wen fördern wir
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- vorliegende Bewilligung einer Überbrückungshilfe III und/oder III Plus für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen
- eine Förderung je Unternehmen bzw. Antragstellendem
- Veranstaltungswirtschaft:
… Billigkeitsleistung in Höhe von 20 % der Umsatzverluste von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber zum Jahr 2019 für die ersten 100.000,00 Euro
… Billigkeitsleistung in Höhe von 15 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge - Schaustellergewerbe:
… Billigkeitsleistung in Höhe von 12,5 % der Umsatzverluste von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber zum Jahr 2019 und in Höhe von 25 % der in diesen Monaten des Jahres fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen oder
… Billigkeitsleistung in Höhe von 20 % von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber zum Jahr 2019 für die ersten 100.000,00 Euro und in Höhe von 15 % für darüberhinausgehende Verlustbeträge - Nachweis des tatsächlich entstandenen Umsatzrückgangs im Rahmen der Schlussabrechnung bis spätestens 31.12.2022
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.