Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau und der Änderung von Gebäuden zu Mietwohnungen.
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen
- Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Allgemeiner Mietwohnraum
- Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Wen fördern wir
Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Unsere Förderleistungen
Darlehenshöhe
- Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
... Darlehen bis zu 75% der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85% mit Tilgungsnachlass von 30% des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres. - Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
... Darlehen bis zu 75% der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85% - Die Bemessung des Darlehens ist Abhängig von der Mietenstufe:
… Mietenstufe I = 4.650 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
… Mietenstufe II u. III = 4.850 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche
… Mietenstufe IV bis VI = 5.040 Euro Gesamtkosten je m² Wohnfläche - Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
- Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
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