November- und Dezemberhilfe: Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes
29.12.2020
Die Bundesregierung erweitert die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind.
Anträge für das Bundesprogramm „Novemberhilfe“ können seit dem 25. November 2020 gestellt werden.
Anträge für das Bundesprogramm "Dezemberhilfe" können seit dem 23. Dezember 2020 gestellt werden.
In Bezug auf die Abschlagszahlungen und mögliche Änderungsanträge beachten Sie bitte folgendes:
Abschlagszahlungen werden nur vom Bund bearbeitet
Die Abschlagszahlungen werden allein vom Bund vorgenommen. Die NBank kann, wie die Bewilligungsstellen der anderen Bundesländer, derzeit zu gestellten Anträgen weder Auskünfte erteilen noch Änderungen vornehmen. Wir haben im Zuge der Abschlagszahlungen und der Direktanträge derzeit systemseitig keinen Zugriff. Dies wird erst möglich sein, sobald die hierfür notwendigen Programmierarbeiten seitens des Bundes abgeschlossen sind. Bitte informieren Sie sich daher laufend auf der Webseite des Bundes.