Hilfe zur Kompensation entfallener passiver Kofinanzierung
Sie durften zum Stichtag 16.03.2020 ein ESF gefördertes Projekt nicht planmäßig durchführen oder mussten es vorzeitig beenden und der dadurch entstandene Wegfall der passiven Kofinanzierungsbestandteile führt bzw. führte zu einer Deckungslücke in der Gesamtfinanzierung?
Mithilfe der Förderung der NBank „Hilfe zur Kompensation entfallener passiver Kofinanzierung“ kann diese Finanzierungslücke unter Berücksichtigung der EU-Interventionssätze anteilig gedeckt werden.