Die Antragstellung muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die sich ab heute registrieren können, erfolgen. Das Verfahren läuft erstmals vollständig digitalisiert ab.
Corona-Überbrückungshilfe
Info und AntragAntragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gesunken ist.
Tool der Datev zur Berechnung
Das Excel-Tool von DATEV kann Ihnen vor Beauftragung eines externen Dritten helfen, die Antragsvoraussetzungen zu prüfen.
https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/download-bereich/betriebliches-rechnungswesen/corona-ueberbrueckungshilfe-excel-tool/
Um das Excel-Tool nutzen zu können, müssen Sie Microsoft Excel im Einsatz haben.
Sie haben bisher noch keinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer?
Steuerberater-Suchdienst
Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerverbandes e.V. (DStV)
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