Niedersachsen-Soforthilfe Corona: Antragstellung nicht mehr möglich
WICHTIGER HINWEIS ZUR RÜCKZAHLUNG ETWAIGER ÜBERKOMPENSATIONEN
Wenn sie durch die Soforthilfe mehr Geld erhalten haben, als Ihnen zusteht, so ist der zuviel gezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen. Eine sogenannte Überkompensation kann durch die Gewährung anderer Fördermaßnahmen, Entschädigungsleistungen oder Versicherungsleistungen sowie nachträglich höherer Umsätze als bei Antragstellung angegeben entstehen.
Für die Art und Weise der Ermittlung etwaiger Überkompensation befinden sich Bund und Länder noch im Abstimmungsprozess.
Bitte warten Sie daher mit Ihren Rückzahlungen, bis die Modalitäten geklärt sind.
Sobald wir weitere Informationen über die Ermittlungen von Überkompensation und die damit möglichen Konsequenzen erhalten, werden wir Sie umgehend auf unserer Webseite und in einem Newsletter informieren.
Möchten Sie dennoch freiwillig zurückzahlen, so beachten Sie bitte die Rückzahlinformationen aus Ihrem Bescheid zur Billigkeitsleistung.
Geben Sie im Verwendungszweck Ihre Antragsnummer (A) (die Antragsnummer können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid oben rechts entnehmen), die Vertragsnummer (V), das Datum aus dem Kontoauszug sowie „Soforthilfe Rückzahlung wegen Überförderung“ an.
Bedenken Sie hierbei, dass zurückgezahlte Mittel nicht erneut ausgezahlt werden können.
Seit dem 01.06.2020 ist eine Antragstellung für die Niedersachsen-Soforthilfe Corona nicht mehr möglich. Sie haben die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe des Bundes zu beantragen.
Eine Antragstellung für die Förderprogramme der Niedersachsen-Soforthilfe Corona war nach den Richtlinien nur bis zum 31.05.2020 möglich. Daher haben wir das Postfach antrag@soforthilfe.nbank.de geschlossen.