
Investition & Wachstum
Wenn Sie als öffentliche Einrichtung Investitionen in Wachstum tätigen wollen oder aufgrund der Corona-Krise tätigen müssen, dann finden Sie hier die Angebote dafür.
Auf einen Blick
- eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB oder ähnliche Einrichtungen mit einem ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck
- Zuschuss bis zu 70 %
- Förderhöhe von mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
- Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses
Auf einen Blick
- Für gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen
- Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
- Antragstellung bei der NBank