Wer wird gefördert?
- kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
Was wird gefördert?
- Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Niedersachsen
Wie wird gefördert?
Bedingungen
Kredit
… langfristiger und zinsgünstiger Raten-, Annuitäten- oder endfälliger Kredit direkt durch die NBank.
Finanzierungsanteil
… Kredite bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Auszahlung
… zu 100%
Zinsen und Zinsfestschreibung
… Zinsen werden zum Zeitpunkt des Abrufes tagesaktuell festgelegt; Festschreibung für die gesamte Laufzeit des Kredites
Laufzeit
… bis zu 30 Jahre und bis zu 3 Tilgungsfreijahre
… endfällige Kredite mit einer Laufzeit zwischen 3 und 12 Jahren
Tilgung
… nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre
Vorzeitige Rückzahlungen
… sind nur nach vorheriger Ankündigung (mindestens einen Monat im Voraus) und gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Besicherung
Eine dingliche Absicherung der Kredite ist nicht erforderlich. Die Kreditvergabe ist an die bei Kommunalkrediten üblichen formalen Voraussetzungen gebunden
Kombination mit anderen Finanzierungshilfen
… (öffentliche Fördermittel) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zuweisungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt
Ausgeschlossen von der Förderung sind
… Maßnahmen im Wohnungsbau, für die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen Zuwendungen gewährt werden können
… Maßnahmen, die geeignet sind, den freien Wettbewerb zu beeinflussen (Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
Voraussetzungen
rechtliche Rahmenbedingungen
… Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
… Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO)
… Richtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) zur Kreditwirtschaft der kommunalen Körperschaften
Hinweis
Das Programm wird u.a. mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Entwicklungsbank des Europarates (CEB - Council of Europe Development Bank) gefördert.
Die EIB ist die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen. Ihre Aufgabe ist es, zur Integration, zur ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten beizutragen. Umfangreiche Informationen über die Unterstützung von KMU und Midcap-Unternehmen durch die EIB-Gruppe können auf der Website derEIB abgerufen werden.
Die CEB ist eine multilaterale Finanzinstitution mit einem sozialen Mandat. Sie wurde 1956 von acht Mitgliedsstaaten des Europarates gegründet, um Lösungen für die Probleme von Flüchtlingen zu finden, und ist die älteste multilaterale Entwicklungsinstitution in Europa. Die CEB investiert in soziale Projekte, die die Inklusion fördern und dazu beitragen, die Lebensbedingungen der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Europa zu verbessern.
Zum Mitnehmen
Die vollständigen Informationen zu unseren Förderprogrammen finden Sie in der Produktinformation.
Produktinformation Kommunaler Infrastrukturkredit Niedersachsen
Passende Angebote der NBank
Auf einen Blick
- Gebietskörperschaften in Niedersachsen
- Langfristige Finanzierung von Investitionen in eigene kommunale Breitbandinfrastruktur
- Kredite bis zu 50 % des förderfähigen Projektvolumens
- Laufzeit bis zu 25 Jahre, bis zu 7 Tilgungsfreijahre
Auf einen Blick
- Betreiber von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Niedersachsen
- Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz bei öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen
- Zuschuss bis zu 50 % und in der Übergangsregion (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) bis zu 60 %, mindestens 25.000 Euro (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
Auf einen Blick
- Betreiber öffentlicher Gebäude und Anlagen, sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen sowie Kultureinrichtungen in Niedersachsen
- Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz
- Zuschuss bis zu 50 % und in der Übergangsregion (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) bis zu 60 % (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
Auf einen Blick
- Sanierung verschmutzter Flächen
(insbesondere schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten) - Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 50.000 Euro
- Abgestimmtes Nachnutzungskonzept
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %
Auf einen Blick
- Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
- Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 % und im GRW-Zielgebiet bis zu 60 %
- Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätester Projektabschluss am 30.06.2022
Auf einen Blick
- Unternehmen und juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten oder anbieten werden
- Klimafreundliche Antriebstechnologien auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße
- Zuschuss bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60 %
- Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätester Projektabschluss am 30.06.2022
Auf einen Blick
- Juristische Personen, die entsprechende Versorgungseinrichtungen für Schiffe entwickeln, planen, errichten, erweitern oder betreiben
- Einrichtungen zur Verbesserung der Versorgung von See- und Binnenschiffen mit alternativen Treibstoffen und Energie
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60 %
- Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätester Projektabschluss am 30.06.2022
Auf einen Blick
- Weiterentwicklung der Netze für intermodale Knoten (Güterverkehrszentren oder Binnenhäfen)
- Unterstützungsmaßnahmen für klimaschonende Logistiklösungen
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 % und in der Region Lüneburg bis zu 60%
- Projektende grundsätzlich spätestens am 30.06.2022
Auf einen Blick
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen
- Touristische Infrastruktur, Kooperations- und Vernetzungsprojekte, barrierefreie touristische Angebote
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 50%, bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60% oder bis zu 75% bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten
- Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätester Projektabschluss am 30.06.2022
Auf einen Blick
- Kostenlose Erstberatung für Kommunen
- Begleitung und Prüfung der ersten vorbereitenden Schritte
- Prüfung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Auf einen Blick
- Infrastrukturprogramme des Landes, des Bundes, der EU und von Stiftungen
- Finanzierungsmöglichkeiten von Infrastrukturberatungen
- Unabhängige Beratung
Ihr Schritt zur Finanzierung
Auf Ihre Ausschreibung erhalten Sie von uns ein Tagesaktuelles Konditionsangebot. Ihre Ausschreibung senden Sie per Mail oder Fax an uns.
Per Fax:
0511 300 31-11418
Per Mail:
kommunalkredite@nbank.de
- Vollmacht und Unterschriftenprobenblatt nebst Ausweiskopie
- SEPA-Lastschriftmandat
Die NBank behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, falls es für die Bearbeitung nötig sein sollte.
Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an.
Beratung, Fragen, Termine
Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr beraten Sie gerne:
Christian Kropp, Tel.: 0511 30031-325 christian.kropp@nbank,
Sebastian Diedrich, Tel.: 0511 30031-395 sebastian.diedrich@nbank.de.