Wer wird gefördert?
- Kommunale Gebietskörperschaften, Samtgemeinden und kommunale Zusammenschlüsse, die bereits einen Antrag bei der NBank gestellt haben.
- Neue Anträge werden nicht mehr angenommen, da die Fördermittel für dieses Programm erschöpft sind.
Was wird gefördert?
- Netzseitige, passive Breitbandinfrastrukturmaßnahmen in unterversorgten Gebieten
- Notwendige Tiefbauleistungen sowie das Verlegen von Leerrohren
- Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- bis zu 25 % der Investitionsausgaben
- maximal 7 Mio. Euro
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderfähig sind Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteter Glasfaser und/oder Tiefbauleistungen mit der Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Anschlusseinrichtungen einschließlich Maßnahmen, durch die ein leistungsfähiges Netz im Rahmen eines NGA-Gesamtprojektes entsteht oder die Mitverlegung von Leerrohren mit oder ohne Kabel bei anderweitig geplanten Erdarbeiten. Auch Finanzierungsaufwendungen für die vorgenannten Positionen können gefördert werden.
- Nicht förderfähig sind Umsatzsteuer (soweit als Vorsteuer abzugsfähig), aktive Netzkomponenten, Mehrausgaben aufgrund nachträglicher Planänderungen oder –fehler, Reparaturausgaben, Anwalts- und Gerichtskosten, unentgeltliche Leistungen Dritter, alle Ausgaben, die auch unabhängig von der geförderten Maßnahme entstehen würden, laufende Personalausgaben, die über die in Ziffer 5.6 der Richtlinie genannten, einmaligen Ausgaben hinausgehen sowie Grunderwerbsausgaben.
- Kumulation der Förderung mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, soweit diese ebenfalls dem Zweck des Aus- oder Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen dienen.
- Das Vorhaben darf einem landkreisweiten Ausbau nicht entgegenstehen.
Voraussetzungen
- Gebietsabgrenzung als weißer NGA-Fleck/Markterkundungsverfahren
In dem zu erschließenden Gebiet dürfen noch keine NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen vorhanden sein (weißer NGA-Fleck) und es dürfen keine Ausbauabsichten in den nächsten drei Jahren bestehen, was mittels eines Markterkundungsverfahrens festzustellen ist. - Ziel des Ausbaus
Nach Abschluss der Maßnahme sollen im Ausbaugebiet hochwertige und zukunftsfähige Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 MBit/s zur Verfügung stehen (§ 3 Abs. 2 der NGA-Rahmenregelung). Der Betrieb ist nach Abschluss des Ausbaus über die Laufzeit des Pachtvertrages (mindestens sieben Jahre) sicherzustellen. - Beratung durch Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n)
Das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen berät Sie gerne in technischen Fragen und in Fragen der Gebietsabgrenzung.
Zum Mitnehmen
Die vollständigen Informationen zu unseren Förderprogrammen finden Sie in der Produktinformation.
Produktinformation Breitbandausbau Niedersachsen
Passende Angebote der NBank
Auf einen Blick
- Gebietskörperschaften in Niedersachsen
- Langfristige Finanzierung von Investitionen in eigene kommunale Breitbandinfrastruktur
- Kredite bis zu 50 % des förderfähigen Projektvolumens
- Laufzeit bis zu 25 Jahre, bis zu 7 Tilgungsfreijahre
Schritt für Schritt zur Förderung
Das Antragsformular und weitere Dokumente finden Sie auf unter dem Reiter „Downloads“. Drucken Sie den Antrag und die anderen Unterlagen bitte aus und lassen uns diese unterschrieben postalisch zukommen.
- Projektskizze
- Markterkundungsverfahren mit Ergebnissen
- Providerausschreibungsverfahren mit Ergebnissen (Pachtvertrag)
- nachvollziehbare Berechnung der abgezinsten Pachterlöse
- Erklärung Umweltschutz
- Erklärung zur USt-Abzugsberechtigung
- Erklärung zur Beantragung weiterer Fördermittel/Darlehen
- Nachweis der Sicherstellung der Kofinanzierung
- standardisierter Wirtschaftlichkeitsvergleich/Studie/Erläuterung
- ggfs. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- ggfs. Absicherung des Zuschusses
Senden Sie Ihren Antrag im Original mit allen zusätzlich benötigten Dokumenten unterschrieben per Post an:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ihre Ansprechpartner
Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr
Stephan Plum
Tel.: 0511 30031-634