Bedingungen
- Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Maximal 200.000 Euro
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderfähig sind netzseitige, passive Infrastrukturmaßnahmen und hierzu gehörige Baumaßnahmen
- Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abzugsfähig ist, Mehrausgaben aufgrund von (nachträglichen) Planungsänderungen und Fehlern, Reparaturausgaben, kalkulatorische Kosten sowie Ausgaben, die auch unabhängig von der geförderten Maßnahme entstehen würden, Anwalts- und Gerichtskosten, laufende Personalausgaben, die über die einmaligen Ausgaben der Durchführung der Maßnahme hinausgehen und den förderfähigen Teil betreffen sowie Grunderwerbsausgaben.
- Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Verwendungsnachweises. Ein Mittelabruf ist nicht vorgesehen
- Kumulation der Förderung mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, soweit diese ebenfalls dem Zweck des Aus- oder Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen dienen
- Der Ausbau darf einem landkreisweiten Ausbau nicht entgegenstehen.
Voraussetzungen
Rechtzeitige Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden.
Gewerbe- oder Industriegebiet mit mindestens drei KMU
Gefördert wird die bedarfsgerechte Breitbanderschließung in Gewerbe- oder Industriegebieten, die im gemeindlichen Bebauungsplan ausgewiesen sind und in denen sich mindestens drei KMU befinden.
Gebietsabgrenzung als weißer NGA-Fleck
In dem zu erschließenden Gebiet dürfen noch keine NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen vorhanden sein (weißer NGA-Fleck) und es dürfen keine Ausbauabsichten in den nächsten drei Jahren bestehen, was mittels eines Markterkundungsverfahrens festzustellen ist.
Ziel des Ausbaus
Nach Abschluss der Maßnahme müssen allen interessierten Firmen hochwertige und zukunftsfähige Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 MBit/s im Up- und Download (symmetrisch) zur Verfügung stehen. Der Betrieb ist nach Abschluss des Ausbaus für mindestens sieben Jahre sicherzustellen.
Erreichung der Mindestpunktzahl im Scoring
Bewilligungsreife Anträge werden auf Grundlage der veröffentlichten Qualitätskriterien (Scoring) bewertet. Die im Scoring benötigte Mindestpunktzahl beträgt 50 Punkte. Zudem müssen mindestens 35 Punkte hinsichtlich der Kriterien Allgemeine Beschreibung und Planung erreicht werden.
Beratung durch Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen (b|z|n)
Das Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen berät Sie gerne in technischen Fragen und in Fragen der Gebietsabgrenzung.