Wer wird gefördert?
- Niedersächsische Natur- und Geoparke
Was wird gefördert?
- Personalausgaben der Natur- und Geoparke
- Ausgaben für die Aufstellung und Fortschreibung eines Natur- oder Geoparkplans
- Maßnahmen zur Umsetzung des Natur- und Geoparkplanes
- Maßnahmen der Evaluierung, Teilnahme an Qualitätszertifizierungen und Revalidierungsverfahren
- Unterhaltung von bestehenden Infrastrukturen der Erholung, der Besucherlenkung und der Information, sofern es sich nicht um laufende Ausgaben handelt
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Ausgaben in Zusammenhang mit beauftragten oder durch den Natur- und Geopark initiierten Veranstaltungen
- Ausgaben in Zusammenhang mit Partnerbetrieben und Naturparkprodukten
- Ausgaben für eine trägerübrgreifende Geschäftsstelle
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Finanzierungshilfen für die Fördergegenstände mit demselben Zweck ist nicht zulässig.
- Förderfähig sind Ausgaben für Personal, Beschaffung, Herstellung, Vergütung von Werkverträgen und Sachausgaben.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Ausgaben, die durch Einnahmen aus der Nutzung gedeckt werden können
- Geldbeschaffungskosten, Zinsen und Provisionen
- Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist
- Eigenleistungen
- Einsparungen durch Preisnachlässe (Skonti, Rabatte und sonstige Nachlässe)
Voraussetzungen
- Antragstellung vor Projektbeginn
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Zum Mitnehmen
Die vollständigen Informationen zu unseren Förderprogrammen finden Sie in der Produktinformation.
Produktinformation Niedersächsische Natur- und Geoparke
Schritt für Schritt zur Förderung
Den Antrag auf Förderung stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.
Bitte füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben ihn.
- Antrag Natur- und Geoparke
- Projektbeschreibung
- Erklärung Umsatzsteuer
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kostenschätzung
- Ggfs. Beschreibung(en) der Personalstelle(n)
- Ggfs. Vereinssatzung
Die Formulare finden Sie auf dieser Förderprogrammseite unter dem Reiter Downloads.
Bitte reichen Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben inklusive der zusätzlichen Dokumente postalisch ein.
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Persönliche Beratung
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ihre Ansprechpartnerin
Ulrike Peters
Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr
Tel: 0511 30031-744
Fax: 0511 30031-11744
ulrike.peters@nbank.de
www.nbank.de