Wer wird gefördert?
- Anerkannte freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe
Was wird gefördert?
- Jugendwerkstätten, die Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen anbieten
- Zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen
- Zusätzliche Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- Art der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie wird in Form einer Anteilfinanzierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gewährt. Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können aus ESF- und Landesmitteln finanziert werden. - Umfang der Förderung
- Bis zu 453.750 Euro werden für Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten bereitgestellt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 33 Monate.
- Bis zu 5.400 Euro werden pro Platz und Jahr für zusätzliche Maßnahmen zur Schulpflichterfüllung in der Jugendwerkstatt für Schülerinnen und Schüler aus dem berufsbildenden Bereich bereitgestellt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate.
- Für zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten erfolgt eine gesonderte Aufforderung zur Antragstellung.
- Förderfähige Ausgaben
Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal werden gefördert. Hinzu kommt eine Restkostenpauschale von 40 % der förderfähigen Personalausgaben. - Kumulierung
Eine Fördermittelkombination mit ESF-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist nicht zulässig. - Auszahlung
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt vierteljährlich auf Antrag. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden vom Zuwendungsempfänger getätigt. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle werden die zahlenmäßig nachgewiesenen Ausgaben erstattet (Erstattungsprinzip). - Abgrenzung
Die Jugendwerkstatt stellt eine eigenständige Leistung der Jugendhilfe dar, die sich von den Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung eindeutig abgrenzt.
Zum Mitnehmen
Die vollständigen Informationen zu unseren Förderprogrammen finden Sie in der Produktinformation.
Passende Angebote der NBank
Auf einen Blick
- Förderung von Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekten
- Zuschuss in Höhe von bis zu 80 %
- 15 Monate Laufzeit
Schritt für Schritt zur Förderung
Den Antrag auf Förderung Ihrer Jugendwerkstatt stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Die Antragsstichtage werden von der NBank bekannt gegeben.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.
Wenn Sie sich das erste Mal im Kundenportal der NBank anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch künftig Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.
Bitte nutzen Sie nur die im Kundenportal oder auf der Förderprogrammseite im Internet bereitgestellten Vordrucke.
- Erläuterungen Personal
- Projektbeschreibung (Ausführliche Maßnahmenkonzeption unter Berücksichtigung der in der Anlage zur Förderrichtlinie festgelegten Scoring-Gliederung)
- Tätigkeitsbeschreibungen des Personals sowie Nachweise über dessen erforderlichen Qualifikationen
- Arbeitsverträge bzw. Honorarvereinbarungen des geförderten Projektpersonals
- Lohnjournale des geförderten Projektpersonals, aus denen das Jahresarbeitnehmerbruttogehalt hervorgeht
- Kooperationsverträge
- Kofinanzierungsbestätigung
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (für die ausführenden Kooperationsträger)
- Stellungnahme des örtlichen Trägers der Jugendhilfe zum Bedarf (bei Antragstellung durch freie Träger)
Die NBank behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Jugendberufshilfe
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Wenn Sie eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ihre Ansprechpartner für die Beratung:
Montag bis Freitag
von 9.00 bis 12.00 Uhr
Team Jugendberufshilfe
Tel.: 0511 30031-920
Fax: 0511 30031-11920
esf-jugendberufshilfe@nbank.de
www.nbank.de