BEDINGUNGEN
- Art, Umfang und Dauer der Förderung
... nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
... Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
... Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt.
Ausgaben, die zur Umsetzung des Projekts notwendig und angemessen sind:
... Bildungs- und Beratungspersonal
... Vergütungen, Aufenthalts- und Fahrtkosten der Teilnehmenden
... Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände
... pauschalierte Indirekte Ausgaben
... Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel vierteljährlich, soweit die Ausgaben getätigt, nachgewiesen und von der NBank geprüft sind.
- Verbot der Doppelförderung
Eine Fördermittelkombination mit ESF-Mitteln anderer Bundes- oder Landesprogramme oder mit anderen EU-Mitteln (z.B. aus EFRE, ELER oder EMFF) ist ausgeschlossen.
VORAUSSETZUNGEN
- Die in den Projekten angebotenen Inhalte und Qualifizierungsmaßnahmen müssen über den staatlichen Auftrag hinausgehen, also zusätzlich sein.
- Die Betriebsstätte und der Ort der Durchführung müssen in dem Programmgebiet (Übergangsregion oder stärker entwickelte Region) liegen, für das die Förderung beantragt wird