Durch die Förderung von Fachkräfteprojekten zur Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse soll die regionale Fachkräftesituation verbessert und die Ziele der Fachräfteinitiative Niedersachsen verankert werden. Die Fachkräfteprojekte werden mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln gefördert.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unterstützt acht Regionale Fachkräftebündnisse zur Verbesserung der Fachkräftesituation und Verankerung der Fachkräfteinitiative Niedersachsen in den Regionen. Auf den Aufruf von Herrn Minister Lies vom 2. März 2015 haben sich acht Regionale Fachkräftebündnisse erfolgreich beworben. Die acht Bündnisse werden zunächst für drei Jahre von September 2015 bis August 2018 anerkannt. Sie decken ganz Niedersachsen ab. Damit konnte das Ziel der Fachkräfteinitiative Niedersachsen einer flächendeckenden Unterstützung regionaler Fachkräfteinitiativen erreicht werden.
Die Fachkräftebündnisse spielen bei der Initiierung, Auswahl und Umsetzung von regionalen Fachkräfteprojekten nach der Richtlinie "Unterstützung Regionaler Fachkräftebündnisse" eine wichtige Rolle. Alle Anträge für Fachkräfteprojekte benötigen eine Stellungnahme des zuständigen Fachkräftebündnisses. Die Bewilligung erfolgt durch die NBank unter maßgeblicher Berücksichtigung der Stellungnahme des Bündnisses.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Förderung
- Fachkräftebündnisse - Strukturmaßnahme
- Fachkräftebündnisse - Arbeitslosenmaßnahmen
- Fachkräftebündnisse - Anerkennung Weiterbildungsmaßnahmen
Wenn Sie ein Projekt planen, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Fachkräftebündnis
Ansprechpartner der Regionalen Fachkräftebündnisse
Jedes Fachkräftebündnis verfolgt für seine Region eine bestimmte Strategie. Unter diese Strategie muss Ihr geplantes Projekt passen.
Fachkräftebündnis SüdOstNiedersachsen
Fachkräftebündnis Südniedersachsen
Fachkräftebündnis Südniedersachsen
Fachkräftebündnis Allianz für Fachkräfte Nordostniedersachsen
Weiterführende Informationen
Presseinformation vom 27.08.2015 "Regionale Fachkräftebündnisse" in Niedersachsen gegründet"
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
- Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen
Was wird gefördert?
- Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
- Zusätzliche Projektbestandteile wie betriebliche Erprobung oder Coaching
Wie wird gefördert?
Bedingungen
Art, Umfang und Dauer der Förderung
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Gesamtausgaben pro Projekt maximal 400.000 Euro
- Bemessungsgrenze pro Person beträgt 9 Euro pro Zeitstunde (ohne Ausgaben für Teilnehmende)
- Laufzeit grundsätzlich höchstens 24 Monate
- Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2022
- Gefördert werden Personalausgaben, Leistungen an Teilnehmer (z. B. ALG II), Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände sowie eine Pauschale in Höhe von 12 % für indirekte Ausgaben
Antragstellung
- Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses notwendig
- Antragstellung mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Maßnahme darf noch nicht begonnen haben
Auszahlung
- Auszahlung erfolgt in der Regel vierteljährlich, nachdem die Ausgaben getätigt und von der NBank geprüft wurden
Ausschluss
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, für die bereits eine Förderung gegeben ist (aus ESF-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme, anderen Mitteln der EU oder aus einem oder mehreren Programmen und aus anderen Unionsinstrumenten).
Voraussetzungen
- Projekt ist am regionalen Fachkräftebedarf ausgerichtet
- Projekt passt in die Fachkräftestrategie. Das zuständige Regionale Fachkräftebündnis prüft dies und gibt eine Stellungnahme dazu ab.
Kofinanzierung
- Kofinanzierung von mindestens 50 % der Gesamtausgaben notwendig, im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg mindestens 30 % der Gesamtausgaben
- mögliche Kofinanzierung: insbesondere Leistungen an Teilnehmende (z.B. ALG I oder II)
Zum Mitnehmen
Die vollständigen Informationen zu unseren Förderprogrammen finden Sie in der Produktinformation.
Produktinformation Fachkräftebündnisse - Arbeitslosenmaßnahmen
Passende Angebote der NBank
Auf einen Blick
- Förderung von Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekten
- Zuschuss in Höhe von bis zu 80 %
- 15 Monate Laufzeit
Schritt für Schritt zur Förderung
Den Antrag auf Förderung von Projekten zur Qualifizierung von Arbeitslosen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.
Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Unter Förderprogramm wählen Sie „FKB Arbeitslose“ aus. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.
- Anlage zum Antrag auf Fördermittel
- Projektbeschreibung Langfassung
- Stellungnahme des zuständigen Regionalen Fachkräftebündnisses
- Stellungnahme der Arbeitsverwaltung
- Erläuterungen zum Finanzierungsplan
- und Qualifikationsnachweise des einzusetzenden Personals
- Kofinanzierungsbestätigung sowie verbindliche Zuweisungsbestätigung der Arbeitsverwaltung
- ggf. Kooperationsvertrag
Diese Unterlagen finden Sie im Kundenportal oder auf der Förderprogrammseite im Internet unter Downloads.
Die zweimonatige Bearbeitungszeit des Antrages beginnt erst, wenn der Antrag vollständig vorliegt!
Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ihre Ansprechpartner
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Monika Marzinzik
Tel.: 0511 30031-613
Fax: 0511 30031-11613
monika.marzinzik@nbank.de
Benjamin Busch
Tel.: 0511 30031-269
Fax: 0511 30031-11269
benjamin.busch@nbank.de