Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- Gemeinnützige oder als mildtätig anerkannte Vereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere gemeinnützige rechtsfähige Träger
Was wird gefördert?
Maßnahmen im Rahmen des Übergangsmanagements zur Integration arbeitsloser Straffälliger in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Integration dienen.
Förderfähig sind:
- Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal, inklusive Reisekosten
- Vergütung der Teilnehmenden
- Verbrauchsgüter sowie Mieten/Leasing und Abschreibungen für Ausstattungsgegenstände
- indirekte Ausgaben (Verwaltungsausgaben)
Wie wird gefördert?
Bedingungen
- Die Laufzeit eines Projekts ist grundsätzlich auf 18 Monate beschränkt. Sechs Monate davon nimmt das Übergangsmanagement ein.
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert. Die Projekteinnahmen bzw. -erlöse werden zuvor abgezogen.
- Die ESF-Zuwendung ist grundsätzlich pro Projekt auf einen Betrag von 125.000 Euro begrenzt. Es sind zwölf Teilnehmerplätze über den Projektzeitraum zu besetzen. Einzelpersonen werden nicht gefördert.
- Indirekte Ausgaben werden pauschal mit 10 % der direkten Ausgaben gefördert. Die Ausgaben der Position 1.4 des Musterfinanzierungsplans (Ausgaben für Lehrgänge externer Einrichtungen) werden bei der Berechnung der indirekten Ausgaben nicht berücksichtigt.
- Ohne Genehmigung der NBank darf der Antragsteller vor Projektbeginn keine verbindlichen Liefer-, (Dienst-)Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen.
- Eine Fördermittel-Kombination ist zulässig, außer von EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme.
- Die Auszahlung erfolgt in der Regel pro Quartal und kann jeweils zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. angefordert werden.
Voraussetzungen
- Zielgruppe sind ausschließlich Strafgefangene, die während der Laufzeit entlassen werden.
- Sowohl die Betriebsstätte des Projektträgers als auch der Ort der Projektdurchführung (JVA) müssen in Niedersachsen liegen.
- Zentrale Ziele sind berufliche und soziale Integration durch soziale Stabilisierung und eine verbesserte Motivationslage. Insbesondere sollen individuelle Problemlagen beseitigt, Kern- und Schlüsselkompetenzen vermittelt, Vermittlungshemmnisse abgebaut und die Entlassung gezielt vorbereitet werden.
- Die Konzeption der Maßnahmen verbindet möglichst Motivierungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsmaßnahmen miteinander.
- Relevant ist auch das Übergangsmanagement, mit einer individuellen arbeitsmarktorientierten Entlassungsvorbereitung bzw. Nachbetreuung.
- Ziel ist die Verbesserung der beruflichen Mobilität. Das Nachholen von Berufsabschlüssen kann vorbereitet/ermöglicht werden.
Bewertung und Priorisierung
Basis dafür sind folgende Qualitätskriterien (Gewichtung durch Punkte):
- Projektausrichtung an den Bedarfen des Arbeitsmarkts im Einzugsbereich der JVA (20): Dazu gehören insbesondere bessere Eingliederungsmöglichkeiten sowie die Ausrichtung am Bedarf des Arbeitsmarktes im Einzugsgebiet der JVA.
- Projektkonzeption (60): Konzeption und Methodik werden danach bewertet, wie gut sie auf die Zielsetzung abgestimmt sind.
- Querschnittsziele (20): Gleichstellung von Frauen und Männern, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit, Nachhaltigkeit, gute Arbeit.
Bewertungsrelevante Unterkriterien finden Sie auf dem Formular „Projektbeschreibung (Langfassung)“. Ein Projekt ist förderwürdig, wenn es je Einzelkriterium mindestens 50 % der Höchstpunktzahl und insgesamt mindestens 75 Punkte erreicht.
Zum Mitnehmen
Die vollständigen Informationen zu unseren Förderprogrammen finden Sie in der Produktinformatione
Produktinformation Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen
Schritt für Schritt zur Förderung
Den Antrag für einen Zuschuss zur beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.
Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.
- Antrag Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen
- Erläuterungen zum Finanzierungsplan (Kalkulation der einzelnen Ausgabenansätze)
- Projektbeschreibung (Langfassung) : Ausführliche Maßnahmenkonzeption unter Berücksichtigung der in der Förderrichtlinie festgelegten Qualitätskriterien
- Beschreibung der Projekttätigkeiten (Tätigkeitsbeschreibung ESF/EFRE)
Diese Unterlagen finden Sie im Kundenportal oder im Internet.
Außerdem sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Anlagen zur Projektbeschreibung
- Nachweise über die erforderlichen Qualifikationen und/oder die entsprechende Berufserfahrung für das Bildungspersonal und Verwaltungspersonal
- Kofinanzierungsbestätigung des Niedersächsischen Justizministeriums
Die NBank behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern diese für die Bearbeitung notwendig sind
Btte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
Team Frauenförderung, Eingliederung und Soziale Innovation
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Ihre Ansprechpartner/in
Montag bis Freitag
von 9.00 bis 12.00 Uhr
Beratung
Valerie Linowitzki
Tel.: 0511 30031-280
Fax: 0511 30031-11280
valerie.linowitzki@nbank.de
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Fördermanagement
Dennis Hoffmann
Tel.: 0511 30031-423
Fax: 0511 30031-11423
dennis.hoffmann@nbank.de
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