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Text/Inhalt:

Bild: Wohnraum
Stand: 30.06.2008

Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

Ziel der Förderung
Die Bürgschaften des Landes dienen der Sicherung der Finanzierung des Wohnungsbaus.

Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude

Was wird wie gefördert?
Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen

  • für den Neubau von Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum
  • für Um- und Ausbau, Erweiterung sowie Modernisierung von Wohnraum,
  • für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung,
  • zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.

Die Landesbürgschaften können für Darlehen von mindestens 5.000 Euro übernommen werden, soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind.

Wo stellen Sie den Antrag?
Anträge nimmt die NBank entgegen. Sie übernimmt und verwaltet die Bürgschaft im Auftrag des Landes.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der für den Bauort/Standort zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde).

Unterlagen zum Download

Zusatzinformation:

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